Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Erwägung gibt!): „ob nicht das Bleyweiss- und Kreiden- 
schneiden in das Zuchthaus zu bringen sei.“ 
Mit der Zeit aber sind sie sicher zu einem engeren 
Anschluss an das Handwerk der Bleistiftmacher gelangt, 
sie gehören zu ihm, bilden einen Bestandteil desselben. 
Die Bleistiftmacher müssen das Schroten selbst erlernen 
und vor dem Meisterspruch eine Probe davon ablegen; 
immerhin behalten die Bleiweissschneider auch für die 
Zukunft eine besondere Stellung im Rahmen des Hand- 
werks, sonst könnte nicht auch in der Ordnung von 1731 
noch jene Bestimmung?) sich finden, wonach die Schroter 
nur den Bleistiftmachern, nicht auch Kaufleuten das Blei- 
weiss schneiden dürfen. Auch die Thatsache, dass in dem 
oben erwähnten Meisterbuch noch bis ins Jahr 1742 neben 
den Bleistiftmachern auch „deroselben Schroder“ als be- 
sondere Rubrik geführt werden,*®) spricht für unsere An- 
nahme. 
Dass übrigens das Verbot des 10. Ordnungsartikels, 
keinem Kaufmann Bleiweiss zu schroten, häufig übertreten 
wurde, steht wenigstens für die ältere Zeit fest; eine Ur- 
kunde aus dem Jahr 1680*) gibt uns sogar genaue Daten 
über die in solchen Fällen gezahlten Preise (1 Pfund Blei- 
weiss zu schneiden 10 kr.) 
Ausser den Schrotern mögen noch die Bleiweisshölzlein- 
macher erwähnt werden, wenn ihnen auch weniger Be- 
deutung zukommt, als eine Art von Nebengewerbe für die 
Bleistiftfabrikation. . 
Zur Erklärung des Begriffs der Bleiweishölzlein wenige 
Worte. 
I) Rats-Prot. tom. 1698. Nr. 6. f. 105. 
2) Art. 10. 
3) a. a. O0. f. 16 
14) Verhandlungen der Gebrüder Henning und Wilhelm Otto und 
Handelskonsorten zu Nürnberg über den Handel mit Bleiweiss (Bruch- 
stück im germanischen Nationalmuseum.) Nr. 6.
	        
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