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zu begeben.! Eine förmliche Abberufung erfolgte nicht.
Die Beziehungen Preussens zu dem Konvent wurden nur
sistiert, wobei Hardenberg oder das Ministerium die Mass-
regel nach Gutdünken zu einer vorübergehenden oder zu
siner dauernden gestalten konnte.
Mit der Versicherung des französischen Generals
wären für Preussen die Unannehmlichkeiten im wesent-
lichen glücklich beseitigt gewesen, wenn nicht zwei jener
(GFesandten, Zwanziger und Rhodius, nach Paris gereist
wären, um bei der Republik trotz Jourdans und trotz
Hardenbergs die Genehmigung des Vertrags vom 7. August
zu erzwingen. Von den beiden hatte in Paris, wie natürlich,
Zwanziger die Führung. Auf dem von Revolutionen heissen
Boden nahm er Miene und Sprache des Demokraten .an.
Wohl weil dort die leitenden Männer die Versammlung zu
Nürnberg nicht als Volksvertretung betrachten wollten,
bekundeten die Deputierten Neigung für eine Modifikation
der Kreisverfassung. Die Reformen, die man erwog, hätten
an dem bisherigen Zustand doch heftig gerüttelt. Für die
Stände bildete die Anordnung des Reichsregiments von
(522 die Verfassungsurkunde; sie hatte für den Kreis
lieselbe Bedeutung‘ wie die goldene Bulle für das Reich.
Allein indem sie den gewohnten schwerfälligen Geschäfts-
yang für die Zukunft festlegte, kodifizierte sie gewisser-
nassen als Recht die Hemmnisse eines freien, gedeihlichen
Lebens. In einigen Punkten freilich schuf die Entwicklung
fast allgemein anerkannte Einrichtungen. Der Kreis-
zonvent beschied, wie in allen Teilen des Reiches, in welchen
er zu Leben kain, viel mehr Materien vor sein Forum, als
die Gesetzgeber beim Beginn der Reformation - erlaubt
hatten. Einen neuen Charakter prägte die seit November
1791 nicht unterbrochene Tagung der Versammlung auf.
Hing es von dieser ab. sie hätte sich in nicht allzu ferner
Kreise
Auf.
ı. Bericht Hard. vom ı5. Aug, 1706. — „Uebersicht“.