Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 58

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Schul⸗ 
Von widerstreben dem Vbel. 119 
Schulmeister vnnd Haußvatter seine Ruche / der 
Psarrer seine Disciplin / ete. ablegen / vnnd muͤste 
man alles gehen lassen / wie es geht. Das were ein 
gemaͤhete Wiese vnnd offene Thuͤr fuͤr alle Gottlose 
leuthe / Frey vnnd Franck zu hausen wie sie wolten. 
Dann weil der HErr keinen Vnderscheyd macht / 
sondern ins gemein sagt / daß man dem Vbel nicht 
widerstreben soll / warumb solte dann deß Vatters 
Ruth vnnd dergleichen mehr befrerhet seyn / als der 
Obrigkeit Schwerd vnd nothwendige Gegenwehr⸗ 
Sage mir einmahl ein Widertaͤuffer ein redliche 
Vrsach. So er aber die Erklaͤrung anderstwo su⸗ 
chet / wie kan er sich dann auff diese Wort beruffen / 
die nach dem laut eines so starck verbieten als auch 
das andere Es moͤchte einen wol wunder nehmen / 
warumb doch solche gedultige Leuthe die Floͤhe auß 
hren Peltzen stoͤbern / —— die Laͤuse vom Kopff 
strelen / vnd also dem Vbel widerstreben / weil sie nit 
haben wollen / daß fromme Leute mit Gewalt vnnd 
Schwerdt (swo es von noͤthen thut) jhrem Vbel / 
daß jnen begegnet / widerstreben sollen? Thut dann 
ein Dieb oder Moͤrder geringern Schaden in der 
Republieq / als etwa ein Floh im Peltz oder Lauß im 
Kleyd? Oder ist es ein geringere Tugendt sein vnnd 
der seinigen Gut vnd Leben erhalten / Vnderthanen 
ʒeschuͤtzen / Vbelthaͤter straffen / etc. als seinen Peltz 
ond Kleyd von Flioͤhen vnd Laͤusen saͤubern? Aber 
znug von diesen Dingen. 
1511. Christieygen Exempel / als er einen Ba⸗ 
cfenstreich empfieng / vnd gleichwohl dargegen pro⸗ 
stirte / den andern Backen aber nicht 23— 
oh.
	        
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