Erster Abschnitt, Zweck und Mittel der nürnbergischen Buchführung. 289
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Als Resultat lesen wir ab III" DCXVI. Diese Art des Rechnens
verbindet mit dem Vorzug, dafs der Rechner stets nur bis fünf, d. h. so-
weit die Finger einer Hand dazu ausreichen, zu zählen, also sich geistig
so gut wie gar nicht anzustrengen braucht, noch den zweiten, dals an
der Rechenoperation bequem soviel Personen teilzunehmen vermögen, als
um den Tisch herum, auf welchem die Rechnung gelegt wird, Platz haben.
Beides zusammen hat bewirkt, dafs man in Nürnberg noch bis tief in
das sechzehnte Jahrhundert hinein, als das Rechnen mit arabischen Ziffern
sich ım geschäftlichen Verkehr schon längst eingebürgert hatte, für die
Rechnung der Stadt Rechentuch und Rechenpfennige beibehielt, damit die
sieben bis acht Ratsmitglieder, .die nach altem Herkommen zur Rechnung
deputiert wurden, sich in aller Gemächlichkeit an ihr als Mitrechner be-
teiligen konnten. Um festzustellen, was die Losunger den Bürgern des
Rats im Augenblick der Abrechnung schuldig sind, werden zunächst alle
diejenigen Beträge, die sie im Laufe des Jahres für Rechnung der Stadt
eingenommen haben, mit Rechenpfennigen auf das Rechentuch hingelegt.
[st dies geschehen, so wird der Gesamtbetrag dessen, was auf dem Tuche
liegt, abgelesen und notiert. Dann werden die Zählmarken vom Tuche
entfernt und nunmehr der Reihe nach alle die Beträge hingelegt, welche
von den Losungern während ihrer Amtsverwaltung zum Nutzen der Stadt
verausgabt worden sind. Ist auch deren Gesamtbetrag festgestellt, so wird
auf dem wiederum freigemachten Rechentuch noch einmal die vorher
notierte Summe der Einnahmen dargestellt und von ihr die Summe der
Ausgaben fortgenommen. Was dann noch liegen bleibt, zeigt die Differenz
zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Losungstube oder den Betrag
an, den der Rat zur Zeit noch von den Losungern zu fordern hat.
8 2. Die „Jährlichen Register“ der Stadt.
Eine Rechnung, welche die Einnahmen und Ausgaben eines ganzen
Jahres umfafst, läfst sich nicht rein aus dem Gedächtnis heraus legen.
Deshalb zeichnen die Losunger jeden einzelnen Geldbetrag, den sie für
Rechnung der Stadt einnehmen oder ausgeben, mit einem „recepimus“ oder
„dedimus“ sorgfältig auf, sodafs er am Schlusse des Jahres zur Rechnungs-
legung abgelesen werden kann. Durch diese Aufzeichnungen entstehen
fortlaufende Register, die von den Rechnungsbüchern unserer Zeit weit
verschieden sind und von vielen für unzweckmälfsig gehalten werden, weil
sie unsern Bedürfnissen nur sehr mangelhaft entsprechen. Kinen günsti-
geren Eindruck wird der von ihnen gewinnen, welcher sie nach dem be-
urteilt, was sie ihrer Zeit leisten sollten: denn die Aufgaben der mittel-
Sander. Nürnbere. 19