Objekt: 1834-1884 (2. Band)

Ein Kaspar-Hauser-Komplott. 
wurde alsbald ein erbitterter Feind — statt nach Amerika abzureisen, 
ging Sebastian nach Zürich, um das, was er wußte, zu veröffent— 
lichen. (Dieser schlaue Hennenhofer aber! Die Arbeit war gerade 
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dem badischen Gesandten Freiherrn von Rüdt verraten wurde. Die 
Folge davon war, daß auf Befehl und im Namen des Ministers 
von Blittersdorf der badische Oberamtmann Dreyer in Waldshut die 
Sache mit den schweizerischen Behörden derart erledigte, daß die ganze 
Auflage ausgeliefert, dem Sebastian zwar bezahlt, er aber aus der 
Schweiz verwiesen wurde. (Gestohlen aus der Vorrede der 2. Auflage 
1845.) Von diesen ()) Memoiren befand sich ein Exemplar nebst 
dem Tagebuch unter Hennenhofers Kopfkissen; bei dessen Tode 
wurden aber (vgl. S. 97) am 2. Januar 1850 durch Hofmarschall 
Ferdinand Freiherrn von Röder in Begleitung des damaligen Stadt— 
direktors von Uria und eines Polizeikommissärs sämtliche vorhandene 
Privatpapiere in Beschlag genommen und nach Karlsruhe verbracht. 
Ein zweites Exemplar dieser Memoiren befand sich im Stifte 
Neuburg bei Heidelberg, soll aber noch vor dem Tode der Frau 
Rätin Schlosser anderswohin (Frankfurt a. M.) verbracht worden 
sein. Ein drittes Exemplar befindet sich in Böhmen.“ 
Nach diesem „böhmischen“ Exemplar folgen dann die schon aus 
Seiler bekannten Mordgeschichten. „Hennenhofer nennt die weiße 
Damen-Geschichte in seiner sarkastischen Sprache: Futter für den Esel.“ 
Diesmal ist es aber das „Bauernweib“, das beichtet, und zwar bei 
dem Pfarrvikar Dietz in Karlsruhe. Auch dieser „starb eines 
plötzlichen Todes.“ Erzbischof Demeter war nicht schwarz genug, er 
war der am wenigsten befähigte Domkapitular.“ „Hören wir nun, 
was Hennenhofer () weiter in der Kaspar-Hauser-Sache angiebt: 
Am 14. Juni 1817 sei er (Hennenhofer) mit dem Kammierdiener 
von Salem () nach Hochsal und von da mit dem Kinde über den 
Bodensee bei Lindau nach Bayern gereist, weil das Kind im Badischen 
nicht mehr sicher gewesen sei. Dann heißt es weiter: Das Kind habe 
er als ein zurückgebliebenes Soldatenkind aus den Kriegsjahren be— 
zeichnet, das ihn interessiere; er habe dem Manne sorgsame Pflege an— 
empfohlen und für die Zukunft Bestimmungen getroffen, die — — — 
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