Volltext: Das/ aus dieser dornichten Welthecken/ in den himmlischen Paradeisgarten/ versetzte Frühlings-Blümlein/ Deß Hoch-Edlen/ Gestrengen und Vesten Herrn Christoph Jacob Behaim/ von Schwartzenbach/ [et]c. Ehelicherzeugte Söhnlein/ Christoph Gabriel/ Welches in diese Jammer- und Creutz-volle Welt eingegangen/ den 24. Octobris/ deß 1676. Heil-Jahrs/ Solche aber wieder verlassend/ in das himmlische Freuden-volle Vatterland sich geschwungen/ den 3. April/ deß 1681. Jahrs

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Zwei auf dem Christmarkte angekaufte Vögel aus Papiermaché mit scharlachroter Brust, 
welche den Verdacht erweckten, der Farbstoff bestehe aus Mennige, erwiesen sich mit Ponceau gefärbt. 
Der weiße Farbanstrich einer im amtsanwaltschaftlichen Auftrage untersuchten Holz— 
spielware, welcher durch seinen Arsengehalt die Erkrankung eines Kindes verursacht haben 
sollte, bestand aus Lithopone und erwies sich als frei von Arsen und anderweitigen gesund— 
heitsschädlichen Metallen. 
Die Mundstücke der in den Spielwarenläden und auf dem Christmarkte feilgehaltenen 
Kindertrompeten bestanden zum Teil aus Porzellan, zum Teil aus vernickeltem Zinkblech, 
und nur auf sehr vereinzelten Stücken, Ueberbleibseln aus dem Vorjahre, fanden sich noch 
Mundstücke aus reinem Zink. Die Verwarnungen, welche auf Grund der vorjährigen Unter— 
suchungen erlassen worden waren, hatten demnach den gewünschten Erfolg. 
Bezüglich der Metallschlüsselchen für Puppenküchen konnte bei der Kontrolle des 
Christmarktes bemerkt werden, daß einzelne Händler solche aus verzinntem Eisenblech und aus 
vernickeltem Zinkblech feilhielten. Der größte Teil der zum Verkaufe aufliegenden derartigen 
Schlüsselchen war jedoch aus poliertem Zinkblech hergestellt, und es wurden deshalb die be— 
treffenden Händler auf die im magistratischen Amtsblatte erlassenen Verwarnungen aufmerksam 
gemacht. Die Mehrzahl der Händler erklärte hierauf, daß ihre Lieferanten im nächsten Jahre 
Schlüsselchen von der gewünschten Beschaffenheit verfertigen werden, und es ist deshalb zu 
erwarten, daß nunmehr die seit einer Reihe von Jahren beanstandeten Zinkschlüsselchen aus 
dem Verkehr verschwinden. 
Spielwaren für Puppenküchen aus Metalllegierungen waurden auch dieses 
Jahr wieder auf dem Christmarkte feilgebbdtem Von den angekauften 6 2)] Proben bestand 
ein Löffelchen aus Zinn mit 0,36 Prozent Blei, und es liefert demnach dieser Gegenstand den 
Beweis, daß derartige Spielwaren, entgegen den früheren Behauptungen der Fabrikanten, 
auch aus einer einwandfreien Metallmasse hergestellt werden können. Die übrigen Proben 
waren aus Bleizinnlegierungen mit Bleigehalten von 35,7 bis 54,5 Prozent verfertigt, und 
als Neuheit befanden sich unter denselben ein Zinnkrüglein, ein beschlagenes Bierglas 
und ein Kaffeeservice. Gerade letztere Gegenstände erscheinen in gesundheitlicher Beziehung 
nicht weniger bedenklich als die entsprechenden Gebrauchsgegenstände für Erwachsene, und 
e2s wurden deshalb die genannten Spielwaren auf Grund der 88 12 und 14 des Nah⸗ 
rungsmittelgesetzes beanstandet. Bestimmend hiefür war auch ein Beschluß des Polizeisenats 
vom 8. Dezember 1897, welcher anordnet, daß auf Grund der genannten Gesetzesvorschriften 
gegen alle einschlägigen Gegenstände wie bisher vorgegangen werden soll. 
Von den im Auftrage des Magistrates untersuchten 11777 Trillerpfeifchen enthielten 
3 Stück 0,22, 0,5655 und 2,36 Prozent Blei. Die Bleigehalte der übrigen 8 Pfeifchen lagen 
zwischen 27,28 und 82,32 Prozent, das Mittel betrug 68,91 Prozent. Es ist schon in dem 
vorjährigen Berichte darauf hingewiesen worden, welche Bedenken gegen die Benützung so stark 
bleihaltiger Pfeifchen in gesundheitlicher Beziehung bestehen, und es erfolgte deshalb Beanstandung 
dieser Gegenstände auf Grund der 88 12 und 14 des Nahrungsmittelgesetzes. Diesem Hinweis 
entsprach auch die Vorstellung der Handelskammer in Lüdenscheidt an den Bundesrat um 
Erlaß polizeilicher Vorschriften, welche die Herstellung von Flöten und Trillerpfeifchen aus 
Bleikompositionen verbieten sollten. Die Untersuchungsanstalt konnte deshalb auch dem 
Gesuch um Befürwortung dieser Vorstellung bei der königlichen Regierung von Mittelfranken 
durch den Stadtmagistrat Nürnberg zustimmen.
	        
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