also kaum 14 Jahre nach Erteilung der Ordnung ist in
den Ratsprotokollen von „Geschworenen“ der Bleistift-
macher statt von Vorgehern die Rede, allein schon der
nächstfolgende Ratsverlass !) verweist den Bleistiftmachern
dies als ein „sich selbst zugeeignetes Praedicat.“ ?)
Dagegen existiert vom Jahr 1757 an ein fortlaufendes
amtliches Verzeichnis von Geschwornen der Bleistift-
macher, ®) sodass mit Sicherheit geschlossen werden kann,
dass von dieser Zeit ab die Bleistiftmacher ein geschworenes
Handwerk bilden. Vom selben Zeitpunkt ab müsste man
dann auch die Einführung der Meisterstücke an Stelle der
Probestücke datieren, wenngleich davon in den Akten
nichts zu finden ist.
Die Lade des Handwerks hat schon zu der Zeit
existiert, als nur Vorgeher an der Spitze standen, wie
lie oben erwähnte Handwerksgebühren-Regulation *) nach-
weist; in den Ratsprotokollen findet sie ihre Erwähnung
aber erst im Jahr 1778, °)
Wir sind über die eben kurz skizzierte Entwicklung
zum geschworenen Handwerk deshalb so wenig unter-
richtet, weil die Haupt - Verhandlungen bei derartigen
Organisationsveränderungen durch das Rugsamt geführt
wurden und dessen Protokolle sind uns, wie hier — zum
letzten Male! — erwähnt zu werden braucht, leider für
jene Zeit nicht mehr erhalten.
Demselben Grunde ist es zuzuschreiben, dass wir
auch von einem Niedergang der zünftigen Profession gegen
Ende unserer Periode nichts näheres erfahren. Und doch
1) Rats-Prot. tom. 1749. Nr. 6. f. 638b.
2) Dem Wortlaut des Textes nach würde ihnen der Name „Vor-
geher“ verwehrt worden sein, was absolut keinen Sinn ergiebt, es
wird wohl ein Versehen des Schreibers vorliegen.
3) Stadtarchiv: Geschworenenbüchlein.
4) Siehe Seite 28,
5) Rats-Prot. tom. 1778. Nr. 1. f. 22.