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XVII JYabrbundert. 
1544, Die nächfte Seuer-Ordnung war die gedruckte gleichfalls fehr 
ausführliche vom Jahre 1544. 
Zur Bilfeleijtung waren verpflichtet alle Steinmmekßen, Simmerleute, 
Dachdecker, Tüncher, Pflajterer, Klaiber, Bader, Pahnbinder. Aus jedem 
dieter Handwerke wurden Rotffkmeifter mit je 10 Gefellen gebildet. 
Serner waren „acht Peunttaglöhner beftimmt, verfehen 
mit Packanctlein und Kragen mit langen Erelein“, diefelben 
Hatten die herabgemorfenen Einer aus dem Wege zu räumen, damit 
ITiemand befehädigt wurde. 
Auf der Pecunt waren fechs geladene Wagen und zwar 
zwei mit qroßen Leitern, Baken und Bebfipiecßen, zwei mit 
kleinen Leitern nebfit Baken, fchließlich weitere zwei, ein jeder 
mit achtzig ledernen Eimern und achtzig Sackeln, 
Außerdem noch ein Karren beladen mit zwölf Sinumerbeilen, 
und 3wölf Steindrten, welcher in 1Mothfall gleichfalls abgeführt wer: 
den mußte. 
Bei Ausbruch des Seucrs Hatten die Suhrleute auf der Peunt vor 
allem cinen Wagen mit großen Leitern, einen weiteren mit keinen Leitern, 
dann die beiden Magen mit Eimern und Sackeln zum Seuer zu fahren. 
Ebenfo Hatten zwei Pferde auf den Brunnenmeifter zu warten, der 
mit feinen Ancchten gleichfalls beftellt war um zu dem am Seuer zunächft 
gelegenen Brunnen zu reiten, denfelben auszufhöpfen und das Waffer 
zum Seuer laufen zu laffen. 
Zum Wafferfahren verpflichtet waren alle NTüler, Aichwagenführer, 
Vierführer, 1Iachtmeifter, desgleichen alle die auf dem Pflafter fuhren, 
diefelben Hatten zu den nächften Kufen zu reiten und Wajjer zuzuführen, 
ebenjo waren erfucht der Kummeter (Comenthur) im deutfehen Sof, die 
beiden Spitalmeifter, die Sraucn zu St. Clara und St. Katharina, die 
NTeffingfchlager und die NMangmeifter. 
Die Nottmeifter und Rottgefellen waren etdiich verpflichtet bei 
Ausbruch eines Seuers ohnc alles Verziehen nach dem Brandplaß zu 
eilen, dafelbft „getreulich“ helfen zu Löfchen, überhaupt fich allem zu unter 
ziehen, was ihnen von den verordneten Seucrherren, Baumeiftern und 
Anfchickern befohlen ward. 
Weiter waren beftimmt drei Rotten Landsknechte, „die ihr auf: 
jeben auf die Senerherru haben“, Plag machen und die Pläße frei 
halten follen, „denn auff die Schüßer gibt Niemand nichts“,
	        
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