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erhalten, welches Andreas Mehlführer anno 15603 erkauft. Nach diesem
ist es an Marr UKötzler und von demselben an Joachim Weihermann
anno 1580 gekommen, mit dessen Tochter es Hans Christof Gugel ver—
heiratete und weil die Inhaber zuviel Gerechtiskeit sich darauf anmassen
wollten, haben sie dem Rath zu Nürnberg einen Revers geben müssen,
auf zutragende Veränderung solches an einen Bauern zu verkaufen. Ein
Zweig der Dietherr schrieb sich v. Schwaig, das im Bauernkriege stark
gzelitten haben muß, da archivalische Aufzeichnungen besagen, „daß es
dazumal zu Grunde eingangen und ein Prandputzen gewest“ sei.
Von Christoph Gugel erbte das Feidelmuttergut zu Schwaig —
außer diesem gab es noch mehrere (47) Seideltöchtergüter — dessen
Schwiegersohn Hans Christoph Hardersheim, der am 22. Oktober 1616
damit belehnt wurde.
Früher muß das Schlößlein zwei große Erker gehabt haben, die
nachher durch vier Thürnlein an den vier Ecken des Hauses“ ersetzt wurden.
Durch Sabina Dorothea, der Tochter des Joh. Christoff Dietherr
von und zu Schwaig kam das Gut im J. 748 bei ihrer Verheiratung
mit Christoph Jakob Waldstromer an diesen und blieb bis zum Aus—
sterben der Waldstromerischen Familie im Beginn unseres Jahrhunderts
bei dieser.
Pegnitzabwärts gelangen wir nun zunächst nach
Malmsbach
mit den Ruinen einer Thalburg, deren früheres Aussehen zwei Aquarelle
von Wilder darstellen.
Urkundlidch tritt die Veste Malmsbach zum ersten Male am
15. Januar 1323 auf, als Gottfried v. Brauneck und seine Gemahlin
Margaretha. dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg dieses ihr Besitztum
zugleich mit Perngersdorf (- Berinsersdorf) mit allen Zugehörungen
um 240 Pfd. Haller verkauften, was 3 Jahre später unter Auflösung der
Wiederlöfungsbedingung bekräftigt wurde. Malmsbach war also im
Jahre 15326 aus einem Hohenlohischen ein Brandenburgisches Besitztum
Feworden. Die Burggrafen verliehen es, wie die Müllnerschen Relationen
berichten, anno 1350 den Vischbecken, die sich davon Malmsbeckhen geschrieben
hätten. Diese behielten es nur bis zum Jahre 1565, wo sie es an Conrad
Hayd abgetreten, und in der That verschrieb 1870 dieser Besitzer und 1571
Ott Hayd darauf dem Nürnberger Rat dieeffnung und versprachen,
daß sie ihr Haus „zu Malmsbach gelegen mit Häunen, mit Graben und
Wasfern, die darum gehen“, nur an die Stadt oder deren Bürser
verkaufen würden. Dies wiederholte auch der Besitznachfolger der Hayd,
nämlich Peter Haller im Jahre 1419 in einem zierlichen Pergament—⸗
briefchen mit gut erhaltenem, anhangendem Insiegel, wobei er sich aus—
drücklich verpflichtet, nachdem er seine Behausung zu Malmsbach jetzund
zu mauern und zu bauen angefangen habe, daß er dieselbe „mit der Höhe
und Weite des Gemäuers mit einem schlechten (schlichten, einfachen) Dache
daruaf ohne Erker vollführen und es dabei bleiben lassen wolle.“ Auch
seine Erben sollten keine neue Befestigung und Graben daran machen usw.