Reichtum vernichtet, sein Ruhm und seine Bedeutung
waren dahin.
Und auch mit der Blüte der Gewerbe war es Vor-
bei. Für wen sollte auch der Handwerker arbeiten, nach-
dem der unternehmungslustige Nürnberger Handelsstand,
der vordem die Produkte des Nürnberger Gewerbfleisses
in aller Welt zu Markte brachte, durch die kriegerischen
Zeiten in seiner Bedeutung auf ein Minimum der früheren
Zeiten zurückgesunken war?
Dies alles bewirkte, dass auch in Nürnberg mehr noch,
als es schon vordem der Fall gewesen, jene kleinliche
Gewerbepolitik ihren Einzug hielt, die in der Beschränkung
der Meisterrechts-Verleihung das alleinige Hülfsmittel gegen
die hereingebrochenen wirtschaftlichen Misstände sah.
Ein derartig trübes Bild ist es, welches die gewerb-
lichen Verhältnisse Nürnbergs in jenen Zeiten unseren
Augen darbieten. Aber trotz aller Engherzigkeit gab es
auch damals in Nürnberg eine Reihe von handwerks-
mässigen Hantierungen, die nicht in den Zwang von obrig-
keitlichen Bestimmungen und Verordnungen eingeengt
waren, Hantierungen, Welche ein jeder, der sie auszuüben
verstand, auch unbehindert treiben durfte. Man nannte
sie „freie Handwerke“ oder noch häufiger „freie Kunst.“ !)
Es war dies eine Stufe, auf der das betreffende Gewerbe
noch nicht „handwerksfähig“ war, aus der heraus es sich
aber zu einem organisierten Handwerk entwickeln konnte
und in der That sind sogar wichtige und bedeutende Hand-
werke aus dieser freien Kunst entstanden, wie die Schreiner,
welche erst ao. 1529 das „begehrt meisterstuck und andere
Ordnung“ erhalten, die Buchbinder, Wagner und andere.
1) Vgl. die Aufsätze über „Handwerk und freie Kunst in Nürn-
berg“ von Stadtarchivar Ernst Mummenhoff. Bayrische Gewerbezeitung
1890. No. 12 p. 265 ff.