Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Einstellung, bei 11 Personen in 11 Fällen wegen 20 Beanstandungen die Verurteilung durch 
Strafbefehl zu 113 Mark Geldstrafe, bei 18 Personen in 15 Fällen wegen 59 Beanstandungen 
die Verhandlung in öffentlichen Gerichtssitzungen; von den letzterwähnten wurden 16 Personen 
zu 481 Mark Geldstrafe und 34 Tagen Gefängnis verurteilt und 2 Personen freigesprochen. 
Die erlassenen Urteile erlangten Rechtskraft bis auf 1 Fall, in welchem 1 Person, die 
durch das Schöffengericht Fürth wegen Milchfälschung zu 5 Tagen Gefängnis und 25 Mark 
Heldstrafe verurteilt worden war, Berufung einlegte, worüber die Entscheidung am Jahres— 
schluß noch ausstand. 
Die gerichtlich noch unerledigten 24 Beanstandungen in 12 Fällen aus dem Vorjahre 
kamen in diesem Jahre sämtlich zum Abschluß, und zwar wurden 3 Personen in 3 Fällen 
wegen 3 Beanstandungen außer Verfolgung gesetzt, 1 Person in 1 Falle wegen 1 Beanstandung 
durch Strafbefehl zu 10 Mark verurteilt und 11 Personen in 8 Fällen wegen 20 Be— 
anstandungen in öffentlichen Gerichtssitzungen verhandelt. 
Das Ergebnis dieser Verhandlungen war die Freisprechung von 1 Person und die Ver— 
urteilung von 10 Personen zu 188 Mark Geldstrafe und 8 Tagen Gefängnis. 
Auf Grund von Gutachten der städtischen Untersuchungsanstalt wurde somit im Jahre 
1897 gegen 50 142] Personen in (46]) 41 Fällen wegen 111 68] Beanstandungen das 
gerichtliche Verfahren eingeleitet, und es erfolgte bei 10 19) Personen in 10 19) Fällen wegen 
11 [12] Beanstandungen die Einstellung des Verfahrens, bei 12 [13] Personen in 12 13) 
Fällen wegen 21 [15] Beanstandungen die Verurteilung durch Strafmandat zu 123 193) Mark 
Geldstrafe und bei 28 20) Personen in 23 119) Fällen wegen 79 115) Beanstandungen die 
Aburteilung in öffentlichen Gerichtssitzungen; in den letzteren Fällen wurden 25 [13) Per— 
sonen zu 669 1695] Mark Geldstrafe und 39 Tagen Gefängnis verurteilt, 37) Personen 
reigesprochen. 
Die Summe der ausgesprochenen Geldstrafen beträgt demnach 792 788) Mark. 
Ohne Mitwirkung der städtischen Untersuchungsanstalt wurden auf Grund des Nahrungs— 
mittelgesetzes im Jahre 1897 9 13) Personen in 8 13] Fällen zu 155 160] Mark Geld— 
trafe verurteilt. 
Die an die Kasse der königlichen Industrieschnle im Jahre 1897 zur Einzahlung gelang— 
ten Strafanteile bezifferten sich auf 2858,5 —[191] Mark. 
Gerichtliche Vertretung von Beanstandungen erfolgte im Jahre 1897 in 32 119) Fällen, 
und zwar in 30 Fällen durch den Imspektor der städtischen Untersuchungsanstalt, in 1 Fall 
durch deren ersten Assistenten und in 1 Fall durch beide zusammen. Davon treffen auf 5 Fälle 
wegen Vertagung 10 Vertretungen, auf 1 Fall wegen wiederholter Vertagung 3 Vertretungen, 
auf 1 Fall wegen Berufung zum Landgerichte 2 Vertretungen. 
Die Vertretungen fanden statt vor 
der Strafkammer am königlichen Landgericht Nürnberg in 4 Fällen, 
Fürth „1 Falle, 
Amtsgericht Nurnberg „19 Fällen, 
Fürth „1 Falle, 
Schwabach, 3 Fällen, 
„RNeustadt a. A. 2 „ 
Kadolzburg „1 Falle, 
Ellingen 1, 
Außerdem äußerte sich der Inspektor bei einer kommissarischen Vernehmung durch das 
königliche Amtsgericht Nürnberg auf Grund einer Augenscheinnahme über die Ursachen einer 
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