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Vorwort.
669 vorliegende J. Band des allgemeinen städtischen Berwaltungsberichts für 1919
2 unterscheidet sich in manchem von seinen Vorgängern, Es gilt dies zunächst schon
— vom Berichtszeitraum. Während die Berichte sich bisher stets auf das
Kalenderjahr erstreckten, gründet sich dieser Band auf die fünf Bierteljahre 1. Januar
1919 bis 31. März 1920, d. i. auf das Etatsjahr 1919. Diese Erweiterung des Be—
richtszeitraums war notwendig, um den Anschluß an das neue Etatsjahr zu finden, das
ab 1920 vom April des einen bis zum März des nächsten Jahres läuft. Dementsprechend
wird denn auch den Verwaltungsberichten vom Jahre 1920 ab als Berichtszeitraum stets
das Etatsjahr zu Grunde gelegt werden. Nur in Ausnahmefällen — wo es sich aus
technischen Gründen nicht anders ermöglichen läßt, wie z. B. bei der städtischen Spar—
kasse — wird weiterhin das Kalenderjahr als Berichtszeitraum beibehalten.
Wenn der Verwaltungsbericht für 1919 in der Seitenzahl seinen Vorgänger von
1918 um rund 30 Seiten übertrifft, so liegt das in dem Hinzukommen neuer
Berichtsgegenstände, wie dem städtischen Kraftwagenpark, den Lehrwerkstätten des
städtischen Elektrizitätswerkes, den städtischen Notstandsarbeiten, den städtischen Mieteinigungs—
ämtern, dem Siedlungswerk Nurnberg, dem Nürnberger Wohnungsbauverein E. BV., dem
städtischen Wohnungsamt, dem städtischen Wohlfahrtsamt, der Beschäftigung für Erwerbs⸗
beschränkte, der Erwerbslosenfürsorge, dem Instandsetzungsbetrieb usw.
Die aus den Zeitverhältnissen sich ergebende Notwendigkeit der Zusammen—
drängung des Stoffes auf einen möglichst kleinen Raum verlangte wiederum die
Beschränkung der Zahlenangaben auf ein Mindestmaß. Es sind aus diesem Grunde
auch einzelne Gegenstände des Verwaltungsberichts, für die lediglich Zahlenmaterial bei—
gebracht wurde (z. B. Altbekleidungsstelle, Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genuß—-—
mittel), im vorliegenden Bande ausgefallen. Der Verwaltungsbericht findet seine Ergänzung
durch das Statistische Jahrbuch der Stadt Nürnberg.
Zaͤhlen über die Tätigkeit der einzelnen Berwaltungszweige im Berichtszeitraum
wurden im allgemeinen nicht gebracht, weil die B ergleichsmöglichkeit mit früheren
Jahren wegen des erweiterten Berichtszeitraumes fehlt.
Das Anwachsen der Fürsorgetätigkeit der Stadt, der in den Verwaltungs—
berichten seit? dem Kriege ja auch ein breiter Raum zugewiesen ist, erforderte die Zer—
legung des bisherigen Abschnittes X „Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit“
in die beiden neuen Abschnitte „Soziale Fürsorge“ und „Wohlfahrtspflege“.
Wemnn es mit dem vorliegenden Bande gelang, zum ersten Male seit 6 FJahren
wieder wenigstens den wichtigeren J. Band des Verwaltungsberichtes noch in dem auf den
Berichtszeitraum folgenden Jahre herauszubringen, so ist das den unablässigen Bemühungen
des Statistischen Amts zu danken.
Nürnberg, im Dezember 1920.
Der Stadtrat.
Dr. Luppe.
Dr. Meyer.