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Ferner ist gegen den Regenten, der durch eine absolute
Privathandlung die Freiheit der Untertanen beleidigt, auch
positiver Zwang erlaubt.!) „Denn in diesem Fall ist gar kein
Grund vorhanden, .. . die allgemeinen Rechte, die dem Be
leidigten gegen den Beleidiger zustehen, zu verwerfen oder
zu beschränken. Hier nämlich ist der positive Zwang mit keinem
Eingriff in die Rechte der höchsten Gewalt verbunden.‘ Denn
hier kann der Regent nicht mehr als Regent gedacht werden,
sondern nur als Privatperson, die dem Beleidigten rechtlich
gleichsteht. Feuerbach unterscheidet hier zwischen der Privat:
und der öffentlich rechtlichen Person des Regenten. Nur der
öffentlich rechtlichen Person gesteht er alle obengenannten
Vorrechte des Oberherrn zu. Diese Unterscheidung, die er
auch in seiner: „philosophisch juristischen Untersuchung über
das Verbrechen des Hochverrats‘ festhält, gab er später aus
legislativen Gründen auf.
Die Staatsformen.
Aus dieser Auffassung des Staates, die den Regenten
neben seinem Herrscheramt auch als Bürger betrachtet, heraus
ist es zu erklären, dass Feuerbach der absoluten Monarchie
(„Despotie, Tyrannei‘) äusserst feindlich gegenübersteht.“) „Ge-
waltherrschaft (Despotismus), das ist eine Regierung, in welcher
die Gewalt statt des Rechtes, die Willkür statt des Gesetzes
gilt, wo, weil ein einziger über alle als Herr und Eigentümer
schaltet, keine Sicherheit der Güter, keine Achtung der per-
sönlichen Freiheit, keine Heiligkeit der Menschheit im Men
schen vor dem Herrscher gilt, der alles darf, was er kann.
alles kann, was er will.“
In einem solchen Staat?) „bildet das System der Gewalt
und Willkür eine lange, festgeschlungene Kette, welche, von
dem König der Könige ausgehend, durch unzählige Zwischen-
glieder ... ununterbrochen fortlaufen muss, wenn das Ganze
wohl und fest zusammengehalten werden soll. Alle Last des
Druckes. liegt daher zuletzt auf der grossen, dem Staate nütz
lichsten Menschenmasse, welche nur lebt um zu leiden, nur
l) Feuerbach; peinliches Recht S.172 Anm, b.... , Ueber den Hoch-
verrat (Erfurt 1791) confer, S. 56/57.
*) Die Weltmonarchie, das Grab der Menschheit (1814). Kl, Schriften
S. 55. 9%) S. 66/67.