Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Polizeiverwaltung 
Erkennungsdienst. Die Hauptaufgabe des Erkennungsdienstes liegt in der Fertigung 
von Photographien und in der Abnahme von Fingerabdrücken. 
An den Tatort strafbarer Handlungen, hauptsächlich bei Einbrüchen, wurde der 
Erkennungsdienst zwecks Aufsuchung hinterlassener Fingerabdruckspuren in 85 (61) Fällen 
gerufen. Brauchbare Fingerabdruckspuren wurden in 35 (29) Fällen angetroffen; davon 
führten in 24 (23) Fällen die Abdrücke zur Ermittlung des Täters. 
2. Kriminalpolizei. 
Wie in den Vorjahren, so wurden auch 1917 die Dienstesaufgaben der Bezirks— 
späheleute zum großen Teil durch im Ehrenamt tätige Beamte erledigt. Am 
l. Januar 1917 waren 35 ehrenamtliche Kriminalbeamte vorhanden; bis zum Schluß des 
Berichtsjahres verminderte sich ihre Zahl infolge persönlicher Verhältnisse auf 27. 
Im Jahre 1917 wurden bei 708 (65666) schweren Diebstählen in 492 (484) Fällen 
*69,99 (85,51)0/0 die Täter ermittelt. 
3. Sittenpolizei. 
Amtshandlungen. 80 (85) Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, 367 (353) Fälle 
von Nachschau in öffentlichen Häusern, 626 (659) Vorführungen, 704 (708) Fälle von Nachschau 
in Dirnenwirtschaften, 870 (846) Anzeigen, 3 115 (2 289) Aufenthaltsermittlungen, 6067 (5507) 
Vernehmungen, 4891 (3626) sonstige Erhebungen. Von den 16720 (14071) Amtshandlungen 
wurden 5244 (3 891) auf Veranlassung von Polizeibeamten und 11476 (10 180) im Auftrage 
der Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft und der Gerichte ausgeführt. 
Am Jahresschlusse standen 131 (132) Frauenspersonen unter sittenpolizeilicher Aufsicht, 
darunter 63 (62) auf Grund der Anordnung des stellv. Gen.Kdos. III. A-Kps. vom 27. Juli 1915. 
Geschlechtskrank wurden befunden: 154 (145) polizeilich aufgegriffene Dirnen 
und Mädchen, darunter 79 (63) minderjährige, 83 (61) Dirnen in öffentlichen Häusern, 24 (40) 
Dirnen in eigener Wohnung. 
4. Polizeipflegerin. 
Die Zahl der Pflegebefohlenen stellte sich auf 1815. Diese Zahl fällt umso schwerer 
ins Gewicht, als sie nicht, wie in den Vorjahren viele nur Arbeitslose mit umschließt, sondern 
der Mehrzahl nach Verirrte und Entgleiste. Das weist ein erschreckendes Bild der Zerrüttung 
unseres Volkslebens auf. 
Von den 1815 Pfleglingen wurden überwiesen durch die Polizei, das Amtsgericht 
und die Bezirksämter 881, die Berufsvormundschaft 52, die Mutterberatungsstelle 24, die 
Armenpflege 50, die weibliche Zufluchtsstätte 116, den Bezirksarzt und das Krankenhaus 28, 
die Kriegs- und Hinterbliebenenfürsorge 93, sonstige magistratische Amtsstellen 134, die 
Hauptstelle für Jugendfürsorge 22, andere Anstalten und Vereine 20, Pfarrämter und 
sonstige Stellen 48. Angehörige und Vormünder 176, selbst gekommen sind 171. 
Mittags und abends wird die Polizeipflegerin von dem Verbleib und von der 
Erledigung der Häftlinge verständigt, nimmt die auf freien Fuß gesetzten oder vom Kranken⸗ 
haus oder aus der Strafhaft entlassenen oder sonst aus einem Anlaß übergebenen Personen 
in Empfang, bespricht sich mit ihnen über ihre Zukunft und gewährt ihnen, je nach Lage des 
Falles und Notwendigkeit, Geld, Kleidung, Vermittlung von Arbeitsgelegenheit, Obdach u. a. 
Zur Unterbringung der Schutzbefohlenen mußte das Stadtmissionsheim seine Türen zu allen 
Stunden, für Jung und Alt, bei Tag und Nacht zur Obdachgewährung öffnen. Häufig konnten 
auch dem katholischen Fürsorgeheinm oder den Heimen der Jugendfürsorge Schützlinge
	        
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