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Erster Abschnitt. Die direkten Steuern. 345
Aber da wir es hier mit einer modifizierten Kopfsteuer und nicht, wie
man irrtümlich gemeint hat, mit einer Vermögenssteuer zu thun haben, so
können diese Ungleichheiten gegenüber dem Umstande, dafs der Steuer-
betrag für jeden Zensiten ohne Unterschied ein verhältnismäfsig gering:
fügiger war, nicht erheblich ins Gewicht fallen.!)
Der Ertrag der Steuer. Die Steuer wurde durch die Viertelmeister
nach Stadtvierteln erhoben. Laut dem uns erhaltenen Kleinen Register
vom Jahre 1431?) bezifferte sich ihr Ertras folgendermafsen:
A) Im Viertel
von den Leuten in der Stadt | von den Leuten auf demLande! Im
| Summa | Summa ganzen
G |@ | !hl % G | ' ZZ) h1 ZD 7
ı am Milchmarkt... 530 308!
2 am Weinmarkt...,520|301'
3 bei St. Agidien-Hof| 569/312
4 am Salzmarkt....|792 [463
5 | bei den Barfülsern/ 726 | 461
6|am Kornmarkt...1684!380.
Summa ZZ
K
Fa}
891.50 ° 61% | 30°
873.60 228 | ı
938.30 764% |
1334.65 ‚205
1260.— 1108
1188310 101
461.10 1352.60
280.05 1153.65
846.20 1784.50
716.— 2050.65
334.80 1594.80
230.65 1363.75
| 2868.80 | 9299.95
a
ff
»
B) Aufserdem gingen ein: * ;
6431.15
in Wöhrd......... We Sa
von den Hintersassen des Rats in Buch
Schnepfenreut, Höfles, Schniegling, Dürr-
hof, Kraftshof, Neuhof und auf den
Forsthuben .............0...0.00400 1.00. 98 4 7) 2
von den Hintersassen der Waldstromer....) — 40 | 12) —
125.80
3
58.55
40.60
Summa % 1952490
An Stelle dieser einzelnen Posten und ihrer von uns berechneten Summe
yucht R31 als selbständigen Einnahmetitel: „Recepta von allen Viertel-
meistern, das sie eingenommen hatten von den Leuten hier in der Stadt
und von der Bürger Armen Leuten auf dem Lande von des Zugs wegen
wider die Hussen zu Beheim fac. 9541 &% 11 ß 3 hl.“
1) Zu dem im Jahre 1427 vom Reiche ausgeschriebenen „Gemeinen Pfennig“
sollte jede über fünfzehn Jahr alte Person mit einem Vermögen bis zu 200 G einen
böhmischen Groschen, von 200 bis 1000 G einen halben Gulden, und über 1000 G
aınen ganzen Gulden beisteuern. Ein Graf hatte fünfundzwanzig Gulden, ein Herr
fünf Gulden, ein Edelknecht drei Gulden zu zahlen. Doch sollte dabei auf Armut
Rücksicht genommen werden. Die Juden steuerten ohne Unterschied des Alters pro
Kopf einen Gulden. Dieser Art der Steuerveranlagung gegenüber bedeutete die
Nürnberger Kopfsteuer von 1431 einen ganz erheblichen Fortschritt.
2) Nbe. KA. Stadtrechnung 10. Fol. 48.