fullscreen: Johann Tobias Kiessling und einige seiner Freunde nach ihrem Leben und Wirken

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
des Bürgermeisterkollegs gehören, während der dritte als Genannter aus den 
Handwerkern an Bedeutung weit zurücktritt. Die beiden Losunger und 
die vier Rechenherren sind sonach unter den 26 Bürgermeistern die ein- 
zigen, welche einen genauen Einblick in die Vermögensverhältnisse der 
Stadt haben. Sie bilden infolgedessen mit dem jeweilig regierenden 
Älteren Bürgermeister zusammen gewissermafsen einen geheimen Finanz- 
rat, der in jedem einzelnen Falle darüber zu entscheiden hat, was dem 
Rat über die augenblickliche Finanzlage der Stadt mitgeteilt, und welche 
Vorschläge ihm im Hinblick auf dieselbe gemacht werden sollen. 
Ein anderer Umstand kam dazu, um die hierdurch angebahnte Aus- 
bildung eines engeren, geheimen Rates unter den 26 Bürgermeistern noch 
zu fördern. Wer nämlich mit dem Rat in Verbindung zu treten wünscht, 
und sich doch nicht ohne weiteres sämtlichen Ratsmitgliedern anzuvertrauen 
wagt, der pflegt zunächst einmal insgeheim mit dem einen oder andern 
vertrauenswürdigen. Ratsherrn zu unterhandeln, um sich zu vergewissern, 
ob und wie weit er beim Rat auf Entgegenkommen zu rechnen habe, 
Solche „geheime Anbringen“ gelangen natürlich besonders häufig an die- 
jenigen Ratsmitglieder, die der Rat selbst schon durch ihre Ernennung 
zu Losungern und Rechenherren als die Männer seines Vertrauens be- 
zeichnet hat. Diese sehen sich daher nicht selten gezwungen, Verhand- 
lungen zu führen, die für das Wohl und Wehe der Stadt von einschnei- 
dender Bedeutung sind, und über die sie sich wohl unter einander oder 
etwa mit dem regierenden Älteren Bürgermeister verständigen können, 
von denen aber der Rat als solcher nichts oder wenigstens vorläufig nichts 
erfahren darf. So bilden die durch persönlichen Einflufs, Geschäftskunde 
und Vertrauenswürdigkeit ausgezeichneten älteren Herren unter den 26 
Bürgermeistern in der That eine Art geheimen Rat, der wohl schon im 
vierzehnten Jahrhundert einen nicht unbedeutenden Einflufs auf die Ver- 
waltung der Stadt ausübte, der aber seine formelle Anerkennung, wie es 
scheint, erst zu Beginn des fünfzehnten dadurch erhielt, dafs die in Frage 
kommenden Personen bei der Ratswahl durch die Wähler ausdrücklich 
zu „Älteren Herren“ ernannt und in dieser Eigenschaft durch einen be- 
sonderen Eid verpflichtet wurden. 
In unserer Epoche giebt es sieben Ältere Herren, von denen sechs 
zu den Älteren Bürgermeistern gehören, während der siebente der Jüngere 
Bürgermeister der ersten Frage ist. Sie sind berechtigt und verpflichtet, 
in allen Fällen, wo es ihnen das Wohl der Stadt zu erfordern scheint, 
an Stelle des Rats nach eigenem Ermessen und auf ihre Verantwortung 
hin zu handeln, daneben aber auch alle die Angelegenheiten zu erledigen, 
welche ihnen vom Rat, sei’s zur Begutachtung, sei’s zur abschliefsenden
	        
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