Metadaten: Festschrift zur 250jährigen Jubelfeier des Pegnesischen Blumenordens

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vernunftgemäßer Lebenzweije gelten. Maß in Elfen und Trinken 
bedingt von felbit alle andern SGefjundheitsregeln, ja, ft fogar 
imftande, fie teilweife zu erfeben. 
Der eigentliche Verfaffer der Schrift, angeblich) ein Hoch- 
angejehener Mann, ift unbekannt. Von HarZdörfer rührt dieje 
dritte, mit Zujägen vermehrte Überarbeitung her. Der Ihärfite 
amerifanijche Temperenzler Fönnte nicht gewaltiger Io8ziehen, wie 
der urjprüngliche Verfaffer. Wo bleibt da etwas von Gottes 
Chenbildlichteit am Menichen? „Wil man die Treuherbigfeit 
;cheinen Taflen, fo muß es gefoffen feyn; Mil man die Redlichkeit 
beweifen, fo gejchichts durch tapfferes befcheid thun, und wer fich 
weigert, Fompt in verdacht, er hab ein Schelmenftück gethan, oder 
hab eines im finn. Die fürnembfte handlungen, ob fie fchon Lande 
und Leuth betreffen, wollen under mwehrendem fauffen verrichtet.“ 
‘S. 197 und 198.) 
Wie kann man fich aber wundern über foldhe SGepflogenheiten, 
wenn die Fürften und Herrn felber mit ihrem ihledhten Beifpiele 
vorangehen. „Wenn groffe Herren freffen und fanuffen, fo pflegen 
diejenige, welche darzu beruffen werden, folches für eine groffe 
Hnad auffzunehmen, und ziehen Öffters dergleichen Sauffdemuth 
und Begnadigung, wie mans nennt, einem ftattlichen Befchenct 
vor: die Herren felber bilden ihnen ein, durch jauffen Fönnen fie 
der Leuth gemüther gewinnen; darbey haben arofje würdung und 
"rafft die Gefundträngk . .. He gröffer zumahl die Kübel fernd, 
darauß man faufft, Je größer ift die Chr.“ (S. 195 und 196.) 
Die vorgejchlagenen Maßregeln decken fich meijft mit der auch 
Heutigentags mit Kecht geforderten vernünftigen Lebenzweife. 
Den richtigen Maßftab für das Efjen gibt die Verdauens- 
"ähigfeit. „Derjenige, welcher den Leib ftötig und »vilfältig 
bemühet . . muß eine ftärckere Nahrung vor dem haben, Dder 
beharrlich auf denen Büchern ligt.“ (S. 56.) „Denn was einem 
jungen ftarcfen Menfchen wol zufchlägt . . das ijt für einen alten, 
chwachen doppelt und dreyfach zu vil.“ (S. 60). Man Dar] nur 
darauf Acht geben, daß nie „einbildung, der Verftand und die 
Hedächtnuß bedrüct“ werden. (S. 63.) Selbitveritändlich darf der
	        
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