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tuung aufgenommen, als unsre Loge es sich als Ver-
dienst .- wofür „die Loge in Bayreuth der dies-
seitigen später noch Dank wissen wird“ — anrechnen
zu dürfen glaubte, dass sie den „Impuls“ zu den
Auseinandersetzungen zwischen den streitenden und
jetzt friedlich geschiedenen Teilen gegeben habe.
Br. Graf Pückler-Limpurg bezeichnete diesen Ausgang
der Sache in der Mstr-Konferenz vom 6. August 1829
als sehr erfreulich und wies darauf hin, dass, da die
Loge zur Sonne nun von allen Grosslogen in Deutsch-
land werde anerkannt werden, die diesseitige Loge er-
warten dürfe, nach Aufstellung der Repräsentanten der
inrschen Körperschaften in Bayreuth die interessan-
testen Mitteilungen über den Stand der deutschen
Freimaurerei zu erhalten. „Wenn ihre Angelegen-
heiten‘, bemerkte Br. Pückler, „erst einen geregelten
Gang gehen, dürlte sie wohl die einzige im südlichen
Deutschland bestehende Grosse Loge sein.“ Die
Konferenz beschloss, der Loge in Bavreuth Folgendes
Zu antworten:
!) Die Loge Zur Wahrheit und Freundschaft wird
die bisherige Provinzialloge als Grosse Loge auf
der Stelle anerkennen, sobald sie sich über die
Anerkennung durch Roval York auszuweisen
imstande ist;
durch diese Anerkennung will sie aber keine
andre und neure Verbindlichkeit als die in dem
Vertrage von 1810 vereinbarten eingehen:
3) sie hofit, die ihr versprochenen Erkenntnisstufen
zu erhalten;
1) sie ist erbötig, alle älteren Ritualien gegen neue,
rektilizierte auszutauschen:
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