Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
Es betrugen (in Papiermark):
Mahllohn für Mahllohn und
Stadtmühlen und Fuhrlohnentschädigung Fuhrlohnentschädigung
auswärtige Mühlen Gruppe zusammen
I II III IJ II III
16. Oktober bis 2. Dezember 1923: 1,75 0,60 0,90 1,20 2,335 2,65 2,95
3. Dez. bis Schluß der Berichtszeit: 2,00 O,60 0,90 1,20 2,60 2,90 8,20
Kontingentierung des Verbrauches. Infolge Kartoffelknappheit ging man vom
16. August 1923 ab dazu über, neben der laufenden Brotmenge von 7 Pfund in 14 Tagen
eine Sonderzulage von 1 Pfund zu geben. Diese Regelung wurde bis zur völligen Auf—
hebung der Brotmarken beibehalten.
Die im Laufe der Jahre gemachten Einsparungen an Brotgetreide wurden zur Brot—
versorgung der Minderbemittelten verwendet. Die durch die Staatsministerien der Landwirt—
schaft, des Innern und für Soziale Fürsorge vom 16. Oktober 1923 aufgestellten Richtlinien
für die Brotversorgung dieser Bevölkerungskreise, deren Vollzug dem Wohlfahrtsamt oblag,
gaben den Rahmen für den notwendigen Bedarf ab. Es wurden insgesamt — und zwar
in der Zeit vom 1. Novbember 1923 bis 2. Februar 1924 — an Natural- und Barleistungen
113757 Rentenmark aufgewendet.
Kleie. Die Kleieversorgung regelte sich bis zur Freigabe der Kleie, wie im Vorjahre,
nach der Reichsverordnung vom 8. September 1922: 243 des gesamten Kleieanfalles wurden
zur Hebung der Kleintierzucht abgegeben, während das restige “ im Interesse der Milch—
versorgung der Stadt Nürnberg der Gemeinnützigen Milchversorgungsgesellschaft und der
Genossenschaftsmolkerei zur Verteilung an die Milcherzeuger überlassen wurde, welche ver—
traglich verpflichtet waren, ihren Milchanfall nach Nürnberg zu liefern. Der Abgabepreis
war jeweils erheblich niedriger als der Tagespreis; für Kleintierzüchter wurde ein Abschlag
bis zu 50 60 und für milchwirtschaftliche Betriebe ein solcher bis zu 30 90 vorgenommen.
Die umgesetzte Kleiemenge ist aus nachstehender Übersicht zu ersehen:
Vergütung für die Landes—
Menge (in dæ) getreidestelle für den Doppel—
zentner (in Papiermark)
1. April bis 30. April 1923
1. Main, 31. Mai 1928
1. Juni,„ 30. Juni 10923
1. Juli,„ 31. Juli 1928
1. August, 15. August 1928
In der 2. Hälfte des Berichtsjahres, welche im Zeichen des freien Verkehrs mit Kleie
stand, wurden 14536 dz abgegeben. Die bevorzugte Versorgung der vorbenannten Ver—
braucherkreise wurde beibehalten.
Mehl⸗ und Brotpreis. In der 1. Hälfte des Berichtsjahres wurde die Grundlage
der Brotpreisberechnung der Vorjahre beibehalten. Die Mehl- und Brotpreise gestalteten sich
folgendermaßen: Preis für
100 kg Mehl!) 1 Pfund Brot
in Papier-Mark
38 160
32 950
33 652
112 700
140 280
165 200
5579
2938
2908
2857
2027
750
750
750
750
750
vom 12. März
„238. April
„22. Mai
„4. Juni
„2. Juli
„168. Juli
bis 22. April
„21. Mai
3. Juni
1. Juli
„18. Juli
„22. Juli
1928
1923
1928
1928
1928
1928
2
Ohne Sack frei Haus