225
mer der Mehrerlös nach Abzug der Schuld und der Kosten
eingehändigt. Das Leihhaus wurde 1618 errichtet.
Die Unterstützungsanstalt für Wittwen und Waisen
aus allen Ständen gewährt den Aufgenommenen nach ih⸗
rem Tode eine lebenslängliche Unterstützung für die Witt—
wen und Waisen. Durch einen verlaͤssigen Arzt gewissenhaft
constatirte Gesundheit und guter Leumund machen die Auf—
nahme durch eine Abstimmung der Mitglieder möglich. Die
Einrichtung beruht ohngefaͤhr auf denselben Grundlagen,
wie der Menzische Unterstützungsverein für das Amts- und
Kanzleipersonale, dessen Hauptsitz München ist, das jedoch
in Nürnberg eine Art Agentur aufgestellt hat (zur Zeit
Hauptmann Bauer). Das Nürnberger A
weniger Promessen, als das Münchner, allein eben deß—
halb steht es auch sicherer. — Unter den einzelnen Ständen
haben sich ebenfalls Wittwen- und Waisenversorgungsan—
stalten gebildet.
Nicht mindere Beachtung und Anerkennung verdienen
die Unterstützungsvereine einzelner Gewerbe in Erkrankungs⸗
fällen, welche gegen geringe bestimmte Einlagen den Bei—
getretenen eine Unterstützung während des Krankseyns zu—
stellen.
Die Leichenkassen haben den Zweck, den Hinterbliebe—
nen der gewesenen Mitglieder einen Zuschuß zu den Be—
gräbnißkosten zu gewaͤhren, welcher mit den Jahren der
Theilnahme verhältnißmäßig wächst. Zu diesen Anstalten
gehören die Dietenhöfer'sche Leichenkasse und die Leichenkasse
in Wöhrd. u. a.
15