Metadaten: Nürnberg und Umgebung

} 
Betrich, 
PN 
die Benübung des ftädt. Vieh- md Schlachthofes auf Grund der 
in Mitte Kegeuden Erfahrung demnächft durchgefehen und ent]prechend 
ergänzt und abgeändert werden follen. 
MT: 
Ö 
1] 
Sicifchbefchaut. 
IE 
id 
{I 
x 
Ih 
N 
Il 
ıL 
Il 
[ 
1 
HM 
Mlle von den amtlichen Fleifchbejchauern Dbeanftandeten ge- 
cOhfachteten Tiere und CEiigeweide werden fofort von dem zuftändigen 
Hallenmeifter polizeilich befchlagnahmt und durch den Amts{chlächter 
aL die Sanitätsanftalt (AUmtsfchlachthaus) gebracht. Bis Leßteres 
gefchehen fanır, werden die Eingeweide in verfchließbare eiferne 
xwäften gelegt, von welchen in jeder Schlachthalle zwei aufgeftellt 
nd. Sin Uutsfchlachthaufe werden danı nach Schluß der Schlacht- 
zeit vom Direktor (Bezirkstierarzt) die Jämtlichen beanftandeten Tiere 
und Eingeweide nochmals unterfucht und wird Über deren Ver- 
wendung Verfügung getroffen. Gegen diefe fteht den Betroffenen 
das Kecht der Befchwerde zur kfal. Megierung von Mittelfranken, 
Kammer des Iımern, Berufung auf das Oberautachten des fal. Kreis- 
ierarztes 31. 
Die für ungenießbar befundenen Tiere, Sleifchteile und Ein- 
zeweide fommen zunächft in die Zotenfammer zur Berwahrung 111D 
von Da aus, fobald ausreichendes Material beifammen ift, 1 den 
VBerbreumumngsofen des Schlachthofes. Der Speck der ungenießbaren 
Schweine darf vorher abgetrennt und nachdem er durch Impräg- 
nierung ungenießbar gemacht worden ift, zum technifchen SGebrauche 
verwendet werden. 
Die bereit auf dem Iransport verendeten, tot aufommenden 
Tiere, Jowie alle im Schlacht- und Bichhofe verendeten Tiere werden 
‚licht verbrannt, fondern dem Wafenmeifter zur Vernichtung über: 
chen. 
Mlle im Trichienfchauamte für trichinds8 erfanıten Schweine 
fommen chenfall® Janıt allen Eingeweiden in die Sanitätsanftalt. 
Der CSpeck darf Hier unter amtlicher Aufjicht ausgefchmoßzen 11D 
dan beliebig verwendet werden. Das Heifch und die Eingeweide 
werdeit Durch Verbreiten in dem fchon erwähnten Berbremunagsofen
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.