fullscreen: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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und Wasserthorstraße in den rechten Pegnitzarm, in demselben 
bis zu dessen Einfluß in die Stadt beim Stadtgraben und in 
letzterem zurück zum Wöhrderthordamme, angrenzend an den 
XI. XXV., XXVII und XII. Bezirk. 
XXVII. Bezirk: 
Vom Wasserthor in Wöhrd durch die Wasserthor-, Herren-, 
Haupt- und Gießereistraße, in die Fabrikstraße einbiegend, 
durch dieselbe und die Oberveilhofstraße zur Stadtgrenze, mit 
derselben in den rechten Pegnitzarm und in demselben zurück 
zum Wasserthore, angrenzend an den XXVI., XXV. und 
XII. Bezirk. 
XXVIII. Bezirk: 
Vom Hallerthore in der Pegnitz zur Stadtgrenze und 
entlang derselben bis zu ihrer Kreuzung mit der Fürtherstraße, 
durch letztere über den Plärrer zum Ludwigsthore und im 
Stadtgraben zum Hallerthore zurück, angrenzend an den XXIV., 
XIII. XXX. und XXIX. Bezirk und inel. der ungeraden 
Hausnummern der Mostgasse, der Schlehengasse und der ge— 
raden Hausnummern 40— 76 der Ludwigsstraße. 
XXIX. Bezirk: 
Von der Kreuzung der mittleren Kanalstraße mit der 
Fürtherstraße in der letzteren zur Stadtgrenze und entlang 
derselben bis zu ihrer Kreuzung mit der Verlängerung der 
Austraße, durch diese bis zur mittleren Kanalstraße und durch 
letztere zur Fürther Staatsstraße zurück, angrenzend an den 
XXX. und XXVIII. Bezirk, jedoch mit Ausnahme der Hs.-Nr. 
34 der mittleren Kanalstraße, welche dem XXX. Bezirke zu— 
geteilt ist. 
XXX. Bezirk: 
Vom Plärrer in der Fürtherstraße bis zu deren Kreuzung 
mit der mittleren Kanalstraße, durch dieselbe zur Austraße und 
in derselben zur Stadtgrenze, entlang dieser bis zu ihrer 
Kreuzung mit der Rothenburgerstraße und durch letztere zum 
Plärrer zurück, angrenzend an den XXIX. XXVIII. und 
XXXI. Bezirk und incl. der Hausnummer 34 der mittleren 
Kanalstraße. 
XXXI. Bezirk: 
Vom Plärrer durch die Rothenburgerstraße zur Stadt— 
grenze, entlang der letzteren bis zu ihrer Kreuzung mit der 
Schwabacherstraße, durch diese bis zur Einmündung der Kohlen— 
hofstraße, in der letzteren bis zur Schanzäckerstraße und in der 
Zufuhrstraße zurück zum Plärrer, angrenzend an den XXX., 
XV., XXXII. und XXXIII. Bezirk.
	        
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