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Tarif: 
F1. Die Bezahlung geschieht nach den in gegen— 
wärtigem Tarife bestimmten Sätzen, soferne nicht in dem— 
selben deren Feststellung dem freien Uebereinkommen über— 
lassen ist. 
Der nachfolgende Zeittarif gilt für Fahrten inner— 
halb der Stadt und des Burgfriedens, sowie für Fahrten 
nach folgenden Oertlichkeiten: Lichtenhof, Tullnau, Blei— 
weis (Weißenau), Forsthof, Hallerschloß, städtischen Mate— 
riallagerplatz, Veilhof, Schoppershof, Neugroßreuth, Neu— 
kleinreuth, Schallershof, Deumentenhof, Neuwetzendorf, 
Centralfriedhof, städtischen Viehhof, Sündersbühl und 
St. Leonhard. 
Seittarif. 
Anzahl Mark Mark Mark Mark 
d. Viertelstunden. 1Person 2 Person. 8 Person. 4 Person. 
—, 50. —, —0. 1,—-2. 1—. 
I. U-. LBO. 130. 
130. 130. 22. 28. 
J 2,2. 2—. 2,50. 2,50. 
Die für 3 und 4 Personen bestimmte Taxe mit 1 
darf nur für die erste Viertelstunde der Fahrzeit berechnet 
werden und beträgt die Gebühr für Benützung des Ge— 
fährtes für jede weitere Viertelstunde 50 . 
Die Beförderung von mehr als 4 erwachsenen oder 
denselben hinsichtlich der Taxe gleichgestellten Personen 
(F 4 unterliegt dem freien Uebereinkommen. Für jede 
begonnene Viertelstunde ist die volle Taxe zu entrichten. 
Bei Fahrten nach dem Zeittarif ist eine Gebühr für die 
Rückfahrt nur dann zu bezahlen, wenn der Fahrgast sich 
des Gefährtes auch hierfür bedient. 
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