Inhaltsverzeichnis: Die Feuer-heisse Gottes- Und Eis-kalte Welt-Liebe

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wurden die einzelnen Gebiete unter Karl Theodor gesondert 
verwaltet. 1790 und 1791 wurden Neuburg und Sulzbach 
mit der Oberpfalz verschmolzen,! so dass sich von da ab 
Pfalzbayern nur in drei getrennte Provinzen scheidet, in 
die beiden rheinischen Gebiete und den grossen Land- 
komplex, der von Oesterreich begrenzt wurde. 
Alle Geschäfte, sowohl‘ die rheinpfälzischen wie die 
bayerischen leitete die geheime Konferenz in München. 
Zu dieser gehörten ausser einigen Ministern ohne Porte- 
feuille die des Auswärtigen, der Finanzen und der Justiz;? 
letzterer führte ähnlich wie in Preussen den Titel Kanzler. 
Die ehemals kurbayerischen Lande samt den Gebieten von 
Neuburg und Sulzbach wurden von Karl Theodor einer 
eigenen Behörde unterstellt, der oberen Landesregierung? 
Diese Instanz stand neben dem Ministerium und war dem 
Souverän unmittelbar untergeben. Die Aufgabe des Kollegiums 
war, die Verwaltung zu überwachen und vor allem ihr ein 
ainheitliches Gepräge zu geben. Ein grosser Teil der 
Funktionen, die man späterhin Justiz-, Kultus-, Handels- 
ministerien, Verwaltungsgerichten, Ministerialabteilungen und 
Kommissionen übertrug, fiel in den Bereich seiner Wirksam- 
keit. Es hatte also fast die gleichen Obliegenheiten wie in 
Preussen das Generaldirektorium. Die oberen Lande 
gliederten sich hinsichtlich ihrer politischen Einteilung in 
fünf Kameral- und Gerichtsbezirke. Einen derselben bildete 
die Oberpfalz mit dem Regierungssitz in Amberg; die vier 
übrigen kamen auf Ober- und Niederbayern, wo sie Rent- 
ı. M. v. Seydel: Bayerisches Staatsrecht I (1884), 14. . Vgl. 
dazu ebda 15. 
2. So nach Seydel I, 38. Vgl. A. Buchner: Geschichte von Bayern 
IX (1853), 301 und 358. L. H, in Raumers Hist. Tasch.-b. 
1865), 329. 
2. Kurfürstliches Edikt von 1779 bei Seydel I, 44.
	        
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