fullscreen: Notizen zu den Ausstellungsgegenständen des k. bayer. Staatsministeriums des Innern [Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg 1896]

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mitt 7 diamanten, welchen sie verlohren, einem goldschmid 
Pilip von der Pütt genandt, verkaufft hab, ist befohlen, 
gedachte urmacherstochter in der canzley zu red zu halten, von 
wem sie solchen ring bekummen, und sie, biß ihre sag wider- 
kumbt, zu behauren. 
2995. [53 b] 17. Juli 1618: 
Katharina Völcklin im loch soll man mitt mehrerm ernst 
zu red halten, binden und bedrohen oder nach gelegenheit ein 
product abstreichen lassen, ihre schwester aber auch einziehen 
und zu red halten; deß goldschmid Philip von der Pütt 
sag Hansen Reichard und Barbara, seinem weib, furhalten. 
2996. [1618, IV, 59 b] 20. Juli 1618: 
Uff Lorentz Murmans, goldschmids, supplication 
um erlaubnus, zu Wehrd zu wonen, soll man die geschworne 
goldschmid vernemen, ob es ihrem [60 a] handwerck keinen 
mangel bringe, und auff denselben fall ime erlauben, doch das er 
die zeit, so er draussen wohnt, an den gerichten zu Wehrd 
rechtstendig sey; solchs soll man auch also in der losungstuben 
anzeigen. 
2997. [1618, IV, 65 b] 21. Juli 1618: 
Christina und Katharina Volcklin soll man auslassen, wie 
auf ihren sagen verzeichnet, Philip von der Pütt, gold- 
schmid, aber auff einen versperrten thurn gehen lassen und zu 
red halten, warumb er den ring über beschehenes umbsagen ver- 
halten und darzu [66 a] der Völcklin umb so ein geringes ab- 
geschwatzt, da er doch wol gewust, das er viel ein mehrers werth 
gewest. 
2998. [74 b] 23. Juli 1618: 
Hansen Philip von der Pütt soll man ungeachtet 
seiner supplication, Hansen Reichart, schneider, mitt seinem 
begern wegen deß verlornen diamantrings abzuweisen, auff einen 
versperrten thurn Jüngsten befehl gemes gehen lassen und, auff 
das seinthalben furkummen, zu red halten, ime aber doch zeit 
biß auff künfftigen [75 a] mittwoch [29. 7uli] geben. Sonsten 
aber auch den Reichard auch der warsager halb, bey denen er 
hülff gesucht haben soll, zu red halten. 
2999. [1618, V, 6 a] 31. Juli 1618: 
Hansen Philip von der Pütt auslassen, wie auff seiner 
sag verzeichnet, ime unentgeltliche restitution deß erkaufften rings
	        
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