Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Schulen 
Hiervon waren 763 (687) protestantisch, 101 (88) katholisch, 287 (287) israelitisch 
und 10 (8) sonstigen Bekenntnisses. Die Klasse zählte durchschnittlich 82,8 (30,6) 
Schülerinnen. Schulgeldbefreiung hatten: ganz 28 (45), zu drei Vierteln 4 (2), zu zwei 
Dritteln 2 (2), zur Hälfte 52 (66), zu einem Drittel 7 (10) und zu einem Viertel 5 (11); 
zusammen 98 (136) Schülerinnen mit 5089 (71832) Nachlaß. Der Stand des Lehr⸗ 
personals am Jahresschlusse war 77 (78), nämlich 50 (49) im Hauptamt und zwar 2 (2) 
Direktoren, 14 (13) akademisch gebildete Lehrer und 2 (1) Lehrerinnen, 12 (13) semingristisch 
gebildete Lehrer, einschließlich 1 (1) Lehrer lediglich für Gesangsunterricht, und 5 (5) 
Lehrerinnen, 6 (6) Arbeitslehrerinnen, 5 (5) Sprachlehrerinnen, 2 (2) Turnlehrerinnen und 
2 (2) Zeichenlehrerinnen; dazu 27 (29) Lehrkräfte im Nebenamt. Näheres steht im 
tabellarischen Anhang zum Abschnitt „Schulen“. UÜber die Einführung der ungeteilten 
Unterrichtszeit und der Spielnachmittage an den höheren Mädchenschulen ist Näheres im 
Verwaltungsbericht 1910 S. 357 f. nachzusehen. An der höheren Mädchenschule Labenwolf— 
straße wurde im Sommerhalbjahr 1916, in welchem die neue Sommerzeit eingeführt wurde, 
mit Genehmigung der Regierung vom 20. Mai ab am Montag, Mittwoch und Freitag 
von 7—12 Uhr unterrichtet. An der höheren Mädchenschule Findelgasse-Frauentorgraben 
bestand die ungeteilte Unterrichtszeit in allen Klassen durch das ganze Schuljahr (auch im 
nachfolgenden Winterhalbjahr). Die Spielnachmittage fanden im Sommer auf dem Spiel— 
platze Laufer Torgraben Montags, Mittwochs und Freitags von 3—25 Uhr und auf den 
Spielwiesen im Luitpoldhain Dienstags und Freitags von 426 Uhr statt. Im Winter 
wurden Mittwochs von 224 Uhr die Spielplätze am Laufer Torgraben und am Spittlertor— 
graben benutzt oder es wurden Ausflüge und dergl. unternommen. Spielleiterinnen waren 
die Turnlehrerinnen der Anstalten. Der Kostenaufwand für die höheren Mädchenschulen 
betrug im Berichsjahre 193 146 (174 245) M. 
Das Schulhaus in der Labenwolfstraße diente auch im Berichtsjahre als Reserve— 
lazarett; der Unterricht war hauptsächlich wieder in das Gebäude der städtischen Handels— 
schule für Mädchen, Nunnenbeckstraße 40, dann noch in das Schulhaus Am Maxrfeld 18 
verlegt. Die Turnstunden wurden bis zum 31. Dezember 1916 in den Turnsälen des 
Realgymnasiums in der Landauer Gasse und im Schulhause an der Uhlandstraße, vom 
1. Januar 1917 ab sämtlich im letzteren, abgehalten. Kochunterricht wurde in der Schulküche 
des Schulhauses am Bielingplatz erteilt. Die Realabteilung konnte auch im Berichtsjahre aus 
gleichen Gründen wie im Vorjahre nicht eingerichtet werden. An der höheren Mädchenschule 
Findelgasse-Frauentorgraben blieb der Schulbetrieb wie im Vorjahre. Weitere Einzelheiten 
über den Schulbetrieb sind in den von den beiden Direktoraten der höheren Mädchenschulen 
herausgegebenen besonderen Jahresberichten bekanntgegeben. 
Handelsschule für Knaben. Vergl. Verw-Bericht 1915 S. 316. Der Stadt— 
magistrat beantragte am 11. Juli des Berichtsjahres beim Staatsministerium des Innern für 
Kirchen- und Schulangelegenheiten Verleihung der Militärberechtigung. Nach Ministerial— 
entschließung vom 10. Februar 1917 hat der Reichskanzler den Antrag vom Juli 1917 ab 
genehmigt. Das Bestehen der Entlassungsprüfung berechtigt demnach, gleich den entsprechenden 
Zeugnissen der staatlichen höheren Schulen, für das ganze Deutsche Reich zum Einjährig— 
Freiwilligendienst. Diese Vergünstigung wurde zuteil mit rückwirkender Kraft einmal den 
Schülern, die im Schuljahre 1915, 16 vor ihrem Eintritt in den Kriegsdienst die Notschluß— 
prüfung ablegten, dann denen, die am Ende des gleichen Schuljahres die ordentliche 
Schlußprüfung bestanden haben und endlich den Schülern, die wegen militärischer Einberufung 
im Schuliahre 1916,17 die Notschlußprüfung noch ablegen mußten. 
Infolge der verminderten Lehrkräfte konnte der ungeteilte Unterricht im Sommer nicht 
eingeführt, aber für sämtliche Klassen wenigstens drei freie Nachmittage eingehalten werden.
	        
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