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3. Sm Maichinenhanus felbfit muß NRaum vorhanden fein für eine Dampf-
majchine und 2 Pumpen, außerdem für eine Kaltluftmaichine mit den zugehörigen
Sebläfeeinrichtungen und für eine Cismajcdhine zur Bereitung von Eis. aus
seftillirtem Wafjfer. . ES ift ferner noch Raum zu fchaffen für die majchinelle
Anlage zum Yetrieb der elekftrijhen Beleuchtung in den Kühlräumen, welche
Beleuchtungsart wegen der geringeren Wärmeausftrahlung als zZzwedmäßiger
>yachtet wird und Hauptfächlich in den Jahreszeiten zur Anwendung kommen würde,
no cin bedeutend geritgerer Dampfverbrauch für Erzeugung der kalten Luft
»yforberlich wäre.
4, Die Unterbringung der vorerwähnten Sinrichtungen und Marchinen-
anlagen ift in verjdicdbene Stagen derart zu verteilen, daß die Herftellung hoch auf=
gebauter Steinfundamente für Majchinen verntieden wird. Noch mehr Sinzel-
Jeiten über diefe Anlagen anzugeben, erfcheint überflüffig, da hiefür doc) die
Entwürfe und Vorfchläge der betreffenden Fabrifanten maßgebend fein werben ;
jedoch wird noch darauf aufmerffan gemacht, daß für eine Wohnung des Mafchi-
1iften, für einige einfach eingerichtete Badezimmer und auch für YWborte Vorforge
getroffen merden muß.
3. Endlich ift noch auf die Ginrichtung ciner Werkftätte und die Erbauung
eine .Kohlenlagerz Rückjficht zu nehmen, lebterc& in folder Lage und foldher
Anordnung, daß eine Verbindung mit dem Schienengeleife und ein erleichtertes
Mbladen der Waggon8 ermöglicht wird. Zu bemerken ift hHiebei, daß in Chemnig
die Kohlenräume praftiidher Weife fo abgeteilt find, daß jeder gerade eine
Maagaouladung Fäßt.
XIV. Berwaltungsgebände.
1. Die Bereitftellung von Räumen, in welchen das vielverzweigte Getriebe
der Verwaltung des Schlacht: und Viehhofe8 {vo vereinigt wird, daß AWlles gut in
‚inander greift und die Leitung des Ganzen in einer verantwortlidhen Hand
leibt, kann nicht umgangen werden, Das Programm von 1880 Hat infolge
defjen bereit ein Vermaltungsgebäude vorgefehen, welches im Erdgejchoffe Dienft=
‚Aume, im eriten und zweiten Stockwerk Dienftwohnungen enthalten jolte, Bei
jpäterer Beratung ift jedoch die Meinung aufgetaucht, e& folle die Verwaltung in
dent zu errichtenden Iteftaurationsgebäude untergebracht werden, weil fo der
vertvolle Baugrund dur Höherführung der Gebäude feine beffere Aus-
züßung finde. Allein diefe Anregung, fo fachgemäß fie im Allgemeinen war,
ann feine Berückfichtigung mehr finden, weil in der Zwijchenzeit befchloffen worden
{t, ftatt der Neftauration ein GafthauZ mit Frendenbeherbergung zu erbauen,
Mag diefer Gedanke vielleicht aud) wieder verlafjen werden, die Verbindung der
Keftauration nit den für die Verwaltung beftimmten Räumen muß dennoch aus:
gefchloffen bleiben, weil beide Zwecde nicht gut unter einem Dache fich vereinigen
affen und außerdem fowohl die Verwaltung wie die Wirtfchaft, wenn beide ihren
Zweck erreichen follen, auf die Unterbringung in Räumen des ErdgejchoffeS ange
miefen find. &€&3 muß daher unter allen Unftänden ein eigenes Verwaltungs:
gebäude für den hHiefigen Vieh- und Schlachthof aufgeführt werden. Faft in
allen befichtigten Schlachthofanlagen ift diefe Trennung durchgeführt,
2, Das Verwaltungsgebäude ift fo anzulegen, daß e8 unabhängig von
dem eigentlichen Viehhof= bezw. Schlachthofverkehr, da3Z heißt wenn auch eine der
Anftaltzabteilungen aus irgendwelchen Gründen gefchloffen fein mürde, dem allge=
meinen Verfehr offen gehalten werden kann.
3. Das BVerwaltungsgebäude fol alz Wohngebäude erbaut werden und
ioweit der lag hiefür reicht, einen feinen Hof und Garten befommeit.