4.1
von Bleistiften betrieben wurde, freilich im Widerspruch
mit den Satzungen von Rat und Rugsamt,. ;
Mit diesen Bleistiftmachern, den sog. Stümplern, ihren
Produktions- und Absatz-Verhältnissen soll sich der nächste
Abschnitt befassen.
VALUE
2. Die Stümpelei,
Schon in den vorausgegangenen Abschnitten haben
wir mehrfach von „Stümplern“ und „Stümpelei“ gesprochen,
meist geschah dies im Sinn von „unsolider, untüchtiger
Arbeit !). Aber noch in einem andern Sinn lernen wir
den Begriff kennen; in diesem bedeutet er die unrecht-
mässige, verbotene, in die Rechte Anderer eingreifende
Ausübung einer Thätigkeit, eines Gewerbes,
Drei Gründe waren es, welche diese Stümpelei her-
vorriefen.
Den ersten haben wir schon kennen gelernt, wir
dürfen ihn vielleicht dahin erweitern, dass es nicht nur
die Freiheit von jeder Kontrolle der Produktion, sondern
die Freiheit von den engen Fesseln der Produktion über-
haupt gewesen, die so manchen vor die Thore der alten
Reichsstadt hinaustrieb. Erstreckte sich auch formell
der Wirkungskreis von Rat und Rugsamt auf das ganze
reichsstädtische Gebiet, so war es doch klar, dass diese
Amtsmacht sich im Rahmen der Stadtmauern viel inten-
siver bethätigte als in den Vororten und in den Dörfern
um die Stadt herum.
1) Vgl. Scheurl a. a. O0. „p. 799 die mit betrug oder unvolkomenlich
ve arbeit aussgemacht haben. .. *