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leuten und Viertelmeistern genau Buch geführt wurde. Es wurden
in beiden Pfarren zusammen 5000 gezählt, eine nicht geringe Summe
wenn man bedenkt, daß Kinder und wie es scheint, auch Frauen, außer,
wenn sie selbständig waren, nicht mit eingerechnet sind. Das —*
wurde im Marstall in sechs Ofen gebacken. Der Laib wog anfangs
über fünf Pfund, als das Korn immer mehr aufschlug, zog man 6
vor, anstatt das Gewicht übermäßig herabzusetzen, lieber gröber und
„ersprießlicher“ zu backen. Besonders bewährte sich die Maßregel, das
Brot immer erst acht Tage alt werden zu lassen, ehe man es ausgab.
Die Brotausgabe dauerte Vor- und Nachmittag je vier Stunden und
es gingen in der Stadt allein an einem Tage an 10400 Laib Brot
auf. Dazu kamen für Wöhrd und Gostenhof noch andere 2500 Brote
hinzu. In den letzten 59 Wochen wurde das Brod nur je einen Tag
in der Woche ausgegeben. Die Fürsorge, die der Rat beizeiten mit
dem Einkauf von Getreide getroffen und dann seine vorsichtige Spar—
samkeit bewirkten, daß selbst am Ende der Teuerung einige Kornhäuser
noch voll waren. Im Jahre 1517 konnte der Rat auch den Bäckern
aus „gemeiner Stadt Kästen“, d. i. den Kornhäusern Korn hergeben.
Die Bäcker unterlagen seitens der Obrigkeit einer ziemlich scharfen
Kontrolle. Aus dem Rate waren vier „Meister über das Brot“ ein⸗
gesetzt, die man später als „Deputirte das Brot aufzuheben“ oder
„Beckenherren“ zu bezeichnen pflegte. Sie hatten zusammen mit vier
Meistern des Bäckerhandwerks darauf zu achten, daß beim Brotbacken
und -Verkauf alles nach den vom Rate gegebenen Vorschriften seinen
Gang nehme, daß zu den verschiedenen Brotsorten nur das bestimmte
Mehl verwendet würde, daß die Bäcker (oder „Becken“, wie man sie
gewöhnlich hieß, eine Bezeichnung, die bekanntlich auch heute noch in
Nürnberg die übliche ist) nicht zu kleines Brot backten u. a. m. Zu
kleines Brot wurde zerschnitten, der Bäcker, dem dies zweimal in der
Woche passierte, durfte einen ganzen Monat lang nicht backen. Auf—
fallend ist die Bestimmung, daß die Bäcker in ihren eigenen Häusern
oder Läden kein Brot feil haben durften, „von der ersten frumesse, di
—D Egidy'!,
d. h. natürlich den ganzen Tag über. Für die Zwecke des Brotver—
kaufs bestand vielmehr von altersher ein anscheinend erst im Jahre
1332 urkundlich vorkommendes „Brothaus der Bürger“, d. h. ein
städtisches Brothaus, das bei den Fleischbänken oder dem Fleischhause
gelegen war, nach Mummenhoff indeß nicht, wie man früher glaubte,
mit dem in frühester Zeit als Rathaus benützten Tuchhaus identisch
gewesen sein kann. Nur hier sollten alle Semmeln, die „alle pecken
in dirre stat pachent“, feilgehalten werden. Wie aber dieses Brothaus