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schriften wusste er wohl zu schätzen. Als er einmal be-
fürchtete, der fränkische Konvent werde sich bei Kaiser
und Reich gegen Preussen beschweren, bedeutete er der
Versammlung,! der König werde das Licht nicht scheuen,
sondern dem Publikum die Augen Öffnen, falls der Kreis
in‘ seinen Bericht Verleumdungen einflechte. So hatte
er dem Kabinettsministeriuum schon 1792 vorgeschlagen,?
jede Widerrufung eines Vertrags vor der Oeffentlichkeit
zu rechtfertigen. Diese Absicht hatte sich 1796 nicht ge-
ändert; nur begnügte er sich mit wenigen solcher Schriften.
Die tief eindringenden Ausführungen Kretschmanns waren
für weitere Kreise nicht geeignet. Man beschränkte sich
Jaher auf kurze, leicht verständliche Darstellungen. Bam-
aerg und Würzburg wurden aus dem Spiele gelassen, da
mit ihnen noch Unterhandlungen gepflogen werden sollten.
Ausser einer Erklärung, welche die Entstehung der Fürsten-
tümer und die brandenburgischen Ansprüche im allgemeinen
behandelte, erschienen gesondert Darlegungen der — von
Bamberg und Würzburg abgesehen — vier namhaftesten
Streitigkeiten.® Sie betrafen Nürnberg, die Reichsritter-
schaft, Eichstädt und Deutschorden, Die allgemeine Schrift
;st bis auf unbedeutende Abweichungen eine Wiedergabe
von Hänleins Gutachten aus dem Jahre 1794. Wenn nicht
alle übrigen, so scheint doch wenigstens noch die auf
Nürnberg bezügliche aus seiner Feder zu stammen. Nicht
alle fünf Arbeiten sind von gleicher Güte; auch lassen sich
zwischen den einzelnen Widersprüche nicht unerheblicher
Art aufdecken,
ı. Reskript an die Kreisdirektorialgesandschaft d. d. Ansbach
21. Jan. 1794; R. XI. 15. Ueber den Anlass der Unzufriedenheit
der Stände s. o. S. 127.
2. Bericht vom 22. Aug.
3. Alle fünf sind bei Hänlein u, Kretschmann: Staatsarchiv I
abgedruckt.