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Mord und Brand gedroht. Deshalb sei er mit Recht als ein schäd—
licher Mann von des heiligen Reichs Gericht in Nürnberg verurteilt
worden zu einer Strafe, die angesichts der Schwere seines Verbrechens
noch gering zu nennen sei. Mit denselben dem Privileg der eigenen
selbständigen Gerichtsbarkeit entliehenen Gründen wurden auch die Klagen
bezüglich des Hans Rummel und des Bauerngerichts zurückgewiesen.
Im Zusammenhang damit klagte der Markgraf, daß die Nürn—
berger auf dem Eigentum seines Dieners, des Georg von Seckendorf
Steine gebrochen und diesen dann durch allerhand Chikanen genötigt hät—
ten, seinen Steinbruch bei Kornburg an die Stadt zu verkaufen. Den
darüber ergangenen Ladungen an das kaiserliche Landgericht hätten
sie nicht Folge geleistet. Die Nürnbergischen Abgesandten erklärten,
der Rat habe Steine brechen lassen auf des Reichs Boden im Walde,
den er vom Reiche zu Lehen trage und zwar an einer Stelle, die merk—
lich weit von dem Kornburger Steinbruch entfernt sei, und die sie da—
her nicht als eine Zugehörung zu diesem hätten ansehen können. Im
übrigen hätte sich die Stadt mit dem Seckendorfer verglichen und es
für das beste gehalten, ihm seinen ganzen Steinbruch abzukaufen, wo—
für sie ihm eine Summe ausgezahlt hätte, die ihm von einem andern
wohl nicht so leicht bezahlt worden wäre.
Eine große Kränkung, behauptete der Markgraf ferner, sei ihm
hinsichtlich seiner Münze widerfahren, die der Rat in Nürnberg ver—
boten hätte anzunehmen. Er der Markgraf habe doch so gute Münze
schlagen lassen, wie Einer. Die Nürnberger erwiderten, es würden
vielerorten Münzen geschlagen „auf gar mancherlei Korn“, das hieß,
die oft nichts wert seien. Um seine eigene gute Münze nicht abzu—
würdigen, hätte der Rat sowohl Einheimischen wie Gästen (Fremden)
berboten, in Nürnberg andere als Nürnbergische Münze zu geben oder
anzunehmen. Diese Verordnung käme nicht nur den Bürgern, sondern
auch den Fremden zu gut, die an Stelle eines unsichern und häufig
genug wertlosen Geldes jetzt nur gute Münze empfingen. Der Raum
verbietet uns, die anderen Beschwerden des Markgrafen näher zu be—
rühren. Ganz besonders scheint ihn ein Schmähgedicht geärgert zu
haben, das ein Nürnberger Bürger auf den Markgrafen gedichtet und
das, wie er behauptete, der Rat habe ausbreiten lassen. Die Nürnber—
ger entgegneten, daß ihnen nichts davon bekannt sei, daß sie aber be⸗
reit seien, die Sache untersuchen zu lassen. Natürlich kam auch der
Fall des Heideckers von neuem zur Sprache.
Von allen den Beschwerden des Markgrafen erkannten die Nürn—
berger auch nicht eine als zu Recht bestehend an. Wohl aber erboten
sie sich, die Sache vor den römischen König zu bringen und dessen