Objekt: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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‚wohl 
„inen, im diefen und andern Briefen und Käuffen nicht verkauft 
„und übergeben hHaben.‘“ 
YUın nämlichen Tage wurde au folgender Kaufbrief aus: 
zefertigt, und an die Bürger des Maths und der Stadt von Marks 
araf Friedrich für 60,000 fl. überlafjen. 
„Alle Rechte an und auf den Wald bey Nürnberg auf 
„dem Lande und der Seiten St, Sebaldspfarr gelegen, mit Jamt 
„dem Schafboffe genannt Katzenlohe, Borjtgeriht, erbvorftern, 
‚Borftern, Borftrechten, Holzredhten, Hokzkorn, Zeidlern , Beidel, 
„Gütern 26. Wir geben Hm auch zu Kauffen alle unfere Rechte 
„ar and auf dem Nürnberger Wald gelegen, auf dem Land, und 
„der Seiten St. Lorenzerpfarr ,_ wie das alle8 und jeglidhes auch 
„genannt ift und Namen Haben mag, daß zu demjelben Wald und 
‚Sütern au gehört, nichts ausgenommen noch hHint = angefet an 
‚beeden Wiüldern, und in allen vorgefhHriebenen Dingen, dan 
‚allein unfere Wildbahır Lehen und Saite, und ıumfhedlich der 
‚Rechten unferer Leut und Güter um und an beeden vorgefehric- 
‚Benen Wilden, die von alter Necht daran gehabt Haben, 1710 
‚no Haben follem 20. und dazu geben wir iHner alio zu Kauffen, 
„unfere ziveen Drittheil des Schuldheißen Amts, und Berichts zu 
‚Nürnberg *) zehen Pjund Pfenninge jährlidher Gilt auf den 
‚dritten Dritiheil defjelben Shulbheißen Anıts und Seridhts zu 
‚Erbe, und zehen Phnd Pfenninge jährlidjer Gülte auf den Zoll 
‚zu Nürnberg zu Erbe, au alles und jegliches mit allen Ehren, 
„Freyheiten, Privilegien, Renten, Nuzen, Fällen, Zugehörigen, 
„Semwohnheiten und Rechten.‘“ 
S8 ift night nöthig hier zu erinnern, daß diefer Berkauf 
den Bürgern des NMaths zu Nürnberg Höchft angenehm und will- 
Fommen gewefen fein muß; auch ift für überflüffig anzuführen, 
KAPNOM 
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nach 
‘) Die avei Drittel de Schultheißenamt& und Gericht? zu Nürnberg 
Fönnen nur af verkauft von den Sinfünften, nicht aber von dem 
Mmte felbft verfianden werden, da die Burggrafen c$ mit einem 
Officialen zu befeken Hatten. - .
	        
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