Wohlfahrtspflege
Unterstützungswesen. Die Anterstützungssätze wurden im Berichtszeitraum wiederholt
erhöht und betragen seit 1. November 1020 täglich für
Männer Frauen
uͤber 21 Sahre, wenn sie nicht im Haushalt eines andern leben 10 “ 8 M
über 21 Jahre, wenn sie im Haushalt eines andern leben 8 64
von 16 — 21 Jahren 6 4 14.
für den Tag mit Ausnahme der Sonntage. Zu diesen Unterstützungssätzen werden 3u⸗
schläge gewährt für die Angehörigen, die bis zum Eintritt der Erwerbslosigkeit von dem
Unterstützungsempfänger ganz oder in der Hauptsache unterhalten worden sind, von täglich 4 Mñ
für Ehegatten und Kinder bis zum 16. Lebensjahr und 3 4 für sonstige unterhaltsberechtigte
Angehörige.
Bei der Kurzarbeiterunterstützung ist insoferne eine Anderung din⸗
getreten, als mit Wirkung vom 1. November 1020 an nicht mehr 709 des bei verkürzter Arbeits-
eit erzielten Berdienstes, sondern nur noch 60 der Berechnung der Kurzarbeiterunterstützung
zugrunde gelegt werden.
Auch im Jahre 1920 hat die Stadt Nürnberg an die Erwerbslosen wiederholt Sonder—
beihilfen gewährt. Außerdem erhielten die langfristigen Erwerbslosen im Oktober 1920
durch Reichsverfügung auch eine einmalige Beibilfe, welche sich im Einzelfalle
wischen 100 und 720 M bewegte.
12. Möbelstelle des städtischen Wohlfahrtsamtes.
Allgemeines. Die Möbelstelle des städtischen Wohlfahrtsamtes begann ihre Tätigkeit
am 1. April 1920. Sie ging aus der Gemeinnützigen Gesellschaft für Hausratbeschaffung
—AD—
Der Hauptzweck der Möbelstelle besteht darin, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene
und Flüchtlinge, sowie die minderbemittelte Bevölkerung mit selbsthergestellten, billigen, gut
gearbeiteten Neumöbeln und auch mit Altmöbeln unter Gewährung großer Zahlungserleich—
terungen zu versorgen. Die Altmöbel wurden auf Grund der Vorschrift vom 13. November 1918
aufgekauft und nach Wiederinstandsetzung im eigenen Betrieb dem Verkauf unterstellt. Wegen
ihrer besonderen Billigkeit fanden die Altmöbel reichlicheren Absatz wie die Neumöbel.
Infolge der vorzüglich eingerichteten Werkstätten am oberen Bergauerplatz war dodr
Vorrat an Möbeln aller Art zu Anfang des Jahres 1021 so reichlich, daß die Bersorgung der
minderbemittelten Bevölkerung ohne jede Schwierigkeit vonstatten ging. Da nunmehr auch
für den Vollzug der Vorschrift vom 13. November 1918 kein unbedingt notwendiges Bedürfnis
mehr vorlag, erfolgte ab 1. Februar 1921 mit Beschluß des Stadtrates die Freigabe des Alt—
möbelhandels. Genehmigungspflichtig waren von da ab nur noch die Versteigerungen von
Altmöbeln, um während der Übergangszeit zum freien Handel gegen etwa vorkommende über—
mäßige Preisforderungen entsprechend einschreiten zu können.
Die Vorschrift vom 1. April 1918 über die Zulassung zum Möbelhandel wurde zunächst
noch aufrechterhalten. Am 1. April 1921 wurde dann der Altmöbelhandel wieder vollständig
freigegeben, so daß natürlicherweise den Ankauf von Altmöbeln die Trödlergeschäfte in die Hand
nahmen und die Möbelstelle fast nur noch im eigenen Betriebe gefertigte Möbel an die Kund—
schaft abzugeben hatte.
Die Nachfrage nach Möbelstücken war in der ersten Zeit des Bestehens so rege, daß die
zuerst im kleinen betriebene Werkstätte vergrößert werden mußte, um dem erhöhten Bedürfnis
genügen zu können. Es fanden so im ganzen 28 Arbeiter Beschäftigung (darunter 1 Schwer—
kriegsbeschädigter und 2 der Armenpflege Unterstellte).