fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
im Laufe des Januar bis zu einer fast friedensmäßigen Höhe. Natürlich konnte nach der 
eingangs erwähnten ausdrücklichen Vorschrift der Bundesratsverordnung nicht von jeder 
Regelung abgesehen werden, zumal es immer häufiger vorkam, daß einzelne vorzugsberechtigte 
Personen oder Haushaltungen, welche Vorzugsberechtigte verpflegten, von keinem Milch— 
händler Milch erhalten konnten. Besonders bei Umzügen und Neuzuzügen nahmen die 
einzelnen Milchhändler nur ungern neue Kunden an; denn sie befürchteten, bei dem bald 
stärkeren Rückgang der Milchzufuhr ihre alte Kundschaft nicht mehr hinreichend versorgen zu 
können. So wurde am 25. Januar 1916 die ortspolizeiliche Vorschrift zur Regelung des 
Milchverbrauchs erlassen, welche die Milchhändler und die in Nürnberg marktenden Selbst— 
erzeuger verpflichtete, den Anordnungen des Stadtmagistrats über Lieferung oder Einschränkung 
der Lieferung von Vollmilch an einzelne Personen, Stellen oder Anstalten dann Folge zu 
leisten, wenn im Falle der Anordnung der Lieferung die Milch gegen Barzahlung zu beziehen 
war. Nach dieser Vorschrift hatten sich die vorzugsberechtigten Personen, welche von einem 
Milchhändler die notwendige Milchmenge nicht geliefert erhielten, nur an das Amt zu wenden, 
und dieses beauftragte einen in der Nähe des Gesuchstellers wohnenden oder dort marktenden 
Milchhändler, an den bezeichneten Haushalt täglich eine vorgeschriebene Milchmenge gegen 
Barzahlung zu liefern. Die Berechtigung zum vorzugsweisen Milchbezug wurde bei Kindern 
durch Nachprüfung des Geburtsdatums vom Einwohneramt bestätigt, von stillenden Müttern 
und Kranken wurde das Zeugnis der Hebamme oder des Arztes eingefordert. Die Er— 
ledigung der Schreibarbeit wurde von einer Abteilung des Einwohneramtes übernommen. 
Freilich konnte diese Einrichtung bei einem starken Rückgang der Milchzufuhr, wie er für den 
Winter 1916,17 mit Bestimmtheit zu befürchten war, in keiner Weise ausreichend sein. So 
mußte für den Herbst des Berichtsjahres die erstmalige Ausgabe von Milchkarten, zunächst 
für die vorzugsberechtigte Bevölkerung, ins Auge gefaßt werden. Die Anfang August er— 
folgte Einrichtung eines eigenen Amtes für Milchversorgung, des städtischen Milch— 
versorgungsamtes, war darum schon eine Notwendigkeit geworden. Damit konnten 
die nötigen Grundlagen für durchgreifende Milchversorgung geschaffen werden. Außerdem 
hatten die Anträge der vorzugsberechtigten Personen auf Zuweisung an einen Milchhändler 
gegen Ende Juli 1916, entsprechend dem allmählichen Rückgang der Milchanlieferung, so stark 
zugenommen, daß weder das Personal, noch der betreffende Raum des Einwohneramts zur 
Erledigung der Arbeit ausreichte. Das Milchversorgungsamt siedelte darum in das zweite 
Stockwerk des Hauses Hintere Insel Schütt 5 über. Vor allem mußten jetzt genaue Fest— 
stellungen über die Ausdehnung des in Nürnberg ansäfssigen Milchhandels, der selbst— 
marktenden Landwirte und der täglichen Milcheinfuhr, einschließlich der im Stadtbezirk ge— 
wonnenen Milch, gemacht werden. Auf Grund der durch die bereits erwähnte Vorschrift 
vom 25. Januar 1916 gleichzeitig eingeführten Verpflichtung der Milchhändler, auf wöchent⸗ 
lich einzureichenden Milchblättern genau über die täglich angekaufte, selbsterzeugte, an 
Wiederverkäufer oder Verbraucher verkaufte Milch zu berichten, konnte zunächst ein immerhin 
brauchbares Verzeichnis der in Nürnberg Milchhandel treibenden Personen hergestellt werden. 
Das beim Gewerbeamt aufliegende, über 2000 Nummern umfassende Verzeichnis der zum 
Milchhandel angemeldeten Personen erwies sich aber als gänzlich unzuverlässig, da von den 
eingetretenen Veränderungen nur die Neuzugänge. nicht aber die seit länger schon erfolgten 
Abgänge angegeben waren. Natürlich waren in dem vom Milchversorgungsamt hergestellten 
Verzeichnis nur die Milchhändler enthalten, welche ihre Milchblätter eingeliefert hatten; es 
waren dies 963 hiesige Händler. Die Namen der von auswärts nach Nürnberg marktenden 
Bauern standen nicht in dem Verzeichnis, denn diese waren nicht zur Abgabe von Milch— 
blättern verpflichtet. Es war jedoch im Januar des Berichtsjahres gleichzeitig mit der Ein— 
führung von Milchblättern vom Statistischen Amt eine einmalige Postkartenerhebung für
	        
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