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Doch es half ihr nichts, das unter Eid ausgesagte Zeugnis ihrer
beiden Verhörer, strafte sie lügen. Sie wurde lebendig verbrannt, nachdem
ihr der Henker noch vorher Pulver aufs Haupt und in den Busen geschüttet
hatte. „Es war ein schöns fraulein, hat einen schönen leib und weiß
brüst“. Heinrich Deichsler, der dies schreibt, muß auch wohl von ihrer
Unschuld überzeugt gewesen sein, wenigstens berichtet er, daß sie dem
Priester laut und mit Andacht in einem fort die Worte nachgerufen
habe: „Jesus Nazarenus rex Judeorum, herr erparm dich über mich“,
so lange bis der Rauch und die Hitze ihre Stimme erstickten, wodurch
sie „große anzaigung gegeben, das sie ein gute kristin und kristenliche
indaht gehabt hat“. Ihr junges Töchterlein, die man gleichfalls wegen
Zauberei gefänglich eingezogen hatte, wurde von der Markgräfin
Friedrich losgebeten. Diese wollte ihr gütlich zusprechen. Wenn alles
dies in dem nahe gelegenen Schwabach vor sich ging, so hätte es natür—
lich auch ebenso gut in unserer Stadt geschehen können, wo Aberglaube
aund Vorurteil der Menge gewiß dieselben waren. Dennoch dürfen wir
mit einer gewissen Genugthuung behaupten, daß der greuliche Unfug
der Hexenprozesse Nürnberg selbst nur in ganz geringem Maße ge—
schändet hat und daß bei all den beklagenswerten Opfern, die eine
zarbarische Justiz forderte, eine Hexenverbrennung unseres Wissens hier
niemals stattgefunden hat.
Die religiöse Intoleranz gegen die Juden zeigte sich auch bei
der Hinrichtung jüdischer Verbrecher darin, daß man sie — um den
Galgen für christliche Leidensgenossen nicht zu entweihen — an der
iußersten Ecke des Balkens aufhängte, gewöhnlich, nachdem man ihnen
vorher noch einen Hut mit heißem Pech über den Kopf gestülpt hatte.
Die Körper der Gerichteten ließ man noch lange am Galgen
hängen, zum Zeichen der Halsgerichtsbarkeit der Stadt und als warnendes
Exempel für andere Verbrecher. Daß mit Teilen der Körper mancher
Hokuspokus getrieben wurde, ist bekannt, im Jahre 1444 legte man
ine Frau ins Gefängnis, die auf dem Rabenstein von dem Hemde
eines Geräderten ein Stück abgeschnitten hatte, um damit. wie man
Priem's Geschichte der Stadt NRürnberg, herausgeg. v. dr. E. Reicke
erscheint soeben im Verlag der Joh. Phil. Rawv'schen Buchhandlung (JI. Braun)
Theresienstrafze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen
Abbildungen in ca. 25 Lieferungen à 40 Pfg, worauf wir die Lejer unseres
Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R.
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