Objekt: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

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i. Amtsdelikte, 
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verscherzt, so könnte doch bei der entscheidenden Beratung die 
Stimme des Bluts in ihnen erwachen und er — gewarnt -—- zu 
dem ihm befreundeten Markgrafen flüchten, um dann seiner Vater- 
stadt ein furchtbarer Gegner zu werden. Oder ist vielleicht cben 
ein wichtiges politisches Unternehmen, das nur durch ihn — denn 
in des Losungers Händen einen sich alle diplomatischen Fäden — 
zur Tat zu werden vermag, in der Schwebe? Kurz, man zagt bis 
zu besserer Gelegenheit, und er, der Verblendete, bleibt, wiewohl 
er doch Argwohn schöpfen und sich bewufßst sein mulfs, dafs die 
Mehrheit des Rates schon lange auf seinen Sturz bedacht ist. In 
der Sitzung, in der gegen ihn zuerst der Vorwurf des Bruches 
des Amtsgeheimnisses ergeht, schen wir das Kollegium einig, Ja, 
das Todesurteil über Muffel tatsächlich schon gefällt; Verhaftung, 
Tortur und Richtung folgen nun rasch auf einander. Bei jener 
übernimmt sogar sein eisner Schwäher die Rolle des Haupt- 
inquirenten. 
In der Wahl der Todesstrafe endlich dokumentiert sich der 
Hafs seiner Kollegen auf exorbitante Weise. An sich verfällt er 
der Einmauerung, wie viele Genossen vor und nach ihm, wie z. B, 
Tetzel i J. 1514. nachdem er sich des schweren Landesverrats 
schuldig gemacht. Dafs man aus Furcht vor seiner Befreiung 
hievon abstrahiert, scheint hegreiflich, auch vermag man ja in der 
Enthauptung des Tiefgefallenen der Rachlust noch mehr Genüge 
zu leisten. Dafs man ihn, den Patrizier, jedoch der entchrenden 
Strafe des Stranges opfert, ihn, der sich immerhin grofse Ver- 
dienste um seine Heimat erworben, der sich der einflufsreichsten 
Fürbitten rühmen konnte, dokumentiert solche Todfeindschaft und 
Unversöhnlichkeit des Rates, dafs der Unwille und der Vorwurf 
der Parteilichkeit seitens des dem gerichteten Losunger gewils 
sonst abholden Volkes als wohl begreiflich erscheinen.‘) 
Wegen eines ähnlichen Verbrechens, der Veruntreuung von 
Leihhausgeldern wird Imhof 1672 enthauptet, zu einer Zeit, wo 
man das Einmauerungsprivileg nur dem Namen nach noch kennt, 
und die Maximen der Karolina vollen Eingang errungen haben. 
1587 wird B. Derrer wegen Erbrechens der Kasse für immer in 
den Luginsland geschlossen. So schmachtet auch ein Stromer, 
ler mehrmals Stadtrichter war, angeblich wegen ciner Frevelrede 
1) Muffelakt, KA.: Hegel 5, 758; Mummenhoff, Allg. A. Biogr., XXL, 444 
u 9. Verfahren, 242. 477 147. 851.
	        
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