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dass in einem jener Betriebe nicht weniger als 20 Per-
sonen beschäftigt waren.!)
Die „zünftigen“*) Bleistiftmacher in der Stadt sehen
natürlich mit Neid und Besorgnis jener Entwicklung zu und
versuchen alles mögliche, ihr Einhalt zu thun, Gar zu gerne
möchten sie die Auswärtigen unter die einengenden Be-
stimmungen ihrer Ordnung bringen, sie petitionieren beim
Rugsamt um Gestattung der kontrollierenden Eingänge
ihrer Geschworenen,*) ja sie wollen jene draussen
wohnenden Bleistifsmacher zwingen, in die Stadt zu ziehen
und ihrer Korporation beizutreten. So geben sie sich
z. B. alle Mühe, einen in der Vorstadt Wöhrd ansässigen
Bleistiftmacher namens Rögner, den uns Gatterer als den
tüchtigsten zur damaligen Zeit schildert, in die Stadt
hereinzulocken; aber trotzdem sogar der Rat sie unter-
stützt und dem Richteramt Wöhrd den Auftrag erteilt,
auf Rögner einzuwirken,?) schlagen die Bestrebungen fehl.
Nun wollen die Bleistiftmacher zu dem letzten Mittel
greifen, um den lästigen Konkurrenten los zu werden, und
beantragen beim Rat die Ausweisung Rögners.*) Allein,
wie der Rat schon einige Jahre vorher einem derartig
rigorosen Treiben entgegengetreten ist,°) so lehnt er auch
jetzt das Gesuch ab; er macht sie darauf aufmerksam,
dass jener ihnen noch viel grösseren Schaden thun könne,
wenn er nach seiner Ausweisung sich in einem der nahen
1) Gatterer, a. a. OÖ. p. 248.
+) Es mag dieser Ausdruck mir hier und im Folgenden gestattet
sein, obgleich er eigentlich inkorrekt ist, indem Zünfte im eigentlichen
in Nürnberg niemals existiert haben; er bezeichnet aber am kürzesten
lie amtlich anerkannte Organisation eines Gewerbes, und wird auch in
len Rugsamtsprotokollen jener Zeit unzähligemal in dieser Bedeutung
\ngewendet.
2) Rats-Prot. tom. 1782. Nr. 183. f. 74
3) Rats-Prot. tom. 1784. Nr. 3. f. 62,
4) Rats-Prot. tom. 1784. Nr. 12, f, 6.
5) Rats-Prot. tom. 1778. Nr. 1. f. 22.