XVII JYabrbundert.
1544, Die nächfte Seuer-Ordnung war die gedruckte gleichfalls fehr
ausführliche vom Jahre 1544.
Zur Bilfeleijtung waren verpflichtet alle Steinmmekßen, Simmerleute,
Dachdecker, Tüncher, Pflajterer, Klaiber, Bader, Pahnbinder. Aus jedem
dieter Handwerke wurden Rotffkmeifter mit je 10 Gefellen gebildet.
Serner waren „acht Peunttaglöhner beftimmt, verfehen
mit Packanctlein und Kragen mit langen Erelein“, diefelben
Hatten die herabgemorfenen Einer aus dem Wege zu räumen, damit
ITiemand befehädigt wurde.
Auf der Pecunt waren fechs geladene Wagen und zwar
zwei mit qroßen Leitern, Baken und Bebfipiecßen, zwei mit
kleinen Leitern nebfit Baken, fchließlich weitere zwei, ein jeder
mit achtzig ledernen Eimern und achtzig Sackeln,
Außerdem noch ein Karren beladen mit zwölf Sinumerbeilen,
und 3wölf Steindrten, welcher in 1Mothfall gleichfalls abgeführt wer:
den mußte.
Bei Ausbruch des Seucrs Hatten die Suhrleute auf der Peunt vor
allem cinen Wagen mit großen Leitern, einen weiteren mit keinen Leitern,
dann die beiden Magen mit Eimern und Sackeln zum Seuer zu fahren.
Ebenfo Hatten zwei Pferde auf den Brunnenmeifter zu warten, der
mit feinen Ancchten gleichfalls beftellt war um zu dem am Seuer zunächft
gelegenen Brunnen zu reiten, denfelben auszufhöpfen und das Waffer
zum Seuer laufen zu laffen.
Zum Wafferfahren verpflichtet waren alle NTüler, Aichwagenführer,
Vierführer, 1Iachtmeifter, desgleichen alle die auf dem Pflafter fuhren,
diefelben Hatten zu den nächften Kufen zu reiten und Wajjer zuzuführen,
ebenjo waren erfucht der Kummeter (Comenthur) im deutfehen Sof, die
beiden Spitalmeifter, die Sraucn zu St. Clara und St. Katharina, die
NTeffingfchlager und die NMangmeifter.
Die Nottmeifter und Rottgefellen waren etdiich verpflichtet bei
Ausbruch eines Seuers ohnc alles Verziehen nach dem Brandplaß zu
eilen, dafelbft „getreulich“ helfen zu Löfchen, überhaupt fich allem zu unter
ziehen, was ihnen von den verordneten Seucrherren, Baumeiftern und
Anfchickern befohlen ward.
Weiter waren beftimmt drei Rotten Landsknechte, „die ihr auf:
jeben auf die Senerherru haben“, Plag machen und die Pläße frei
halten follen, „denn auff die Schüßer gibt Niemand nichts“,