Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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Die Schulzeit umfaßt 7 Jahre Werktagsschule und 2 Jahre Knabenfort— 
bildungsschule, bezw. 3Z Jahre Maͤdchensonntagsschule. Der Besnch der VIII. Klasse 
der Werktagsschule befreit von einem Jahr der Knabenfortbildungsschule, von zwei 
Jahren ihMaäbdchensonnlagsschule. Die Schulpflicht beginnt mit dem vollendeten 
6. Lebensjahre. 
1. Zahl der Lehrkräfte und der Schulkinder. 
Am Ende des Schuljahres 1897/98 waren an den städtischen Volksschulen, 
einschließlich der Taubstummenschule uud der Hilfsklassen, 483 Lehrkräfte, 420 männ— 
liche und, 63 weibliche, vorhanden. Zu den ersteren gehörten 333 wirkliche Lehrer, 
31 Provisoren oder ständige Verweser, 13 Verweser; ferner 43 Religionslehrer 
geistlichen Standes (31 protestantische, 11 katholische und ein freireligiösers. Zu den 
letzteren gehörten 2 wirkliche Lehrerinnen, 8 Provisorinnen, deren eine den Koch— 
unterricht erteilte, eine Verweserin, 42 Arbeitslehrerinnen und 10 Hilfslehrerinnen 
für den Unterricht in den weiblichen Arbeiten. 
Die Zahl der Schulkinder betrug am Schlusse des Schuljahres 1897,98: 
in den protestantischen Schulen 2983 Knaben und 3479 Mödchen, zus. 6462, 
„„katholischen , 984 , „1103 „2087, 
Simultanschulen 5692 5602 „11294, 
Im ganzen 9659 Knaben, 10184 Mädchen, zus. 19843. 
Von den Schulkindern kamen also 32,56 Prozent auf die protestantischen, 
10,52 Prozent auf die katholischen und 56,92 Prozent auf die Simultanschulen. 
b) Die Knabenfortbildungsschule. 
1. Geschichtliches. 
Im Jahre 1802 errichtete die Industriegesellschaft eine Privatsonntagsschule für 
Zeichnen, in welcher jeden Sonntag ein zweistündiger Unterricht erteilt wurde. Sie 
bestand bis 1817. Von diesem Jahre bis 1819 bestand eine zweite Privatsonntags— 
schule, in welcher am Sonntag nachmittag von 2265 Uhr eine Anzahl von Lehr— 
lingen Unterricht im Zeichnen erhielt. 
Eine allgemeine Sonntagsschule für Lehrlinge wurde auf Anordnung des 
Kgl. Stadtkommissariats im Jahre 1812 eröffnet. Der Unterricht, welcher am 
Sonntag abteilungsweise von 8ÿ510, von 10-12 Uhr vormittags und von 153 
Uhr nachmittags erteilt wurde, erstreckte sich auf Lesen, Schreiben und Rechnen. 
Im Jahre 1818 wurde noch eine Zeichenklasse errichtet. 
Die Schule war dazu bestimmt, das in der Werktagsschule Gelernte festzu— 
halten und mit Rücksicht auf das praktische Leben und insbesondere auf die Be— 
dürfnisse des Gewerbes zu ergänzen. Allein bei der geringen Stundenzahl, jeden 
zweiten Sonntag 1—-2 Stunden, und bei der Gestaltung des Lehrplaus war sie 
nicht im Stande, nennenswerte Erfolge zu erzielen. Je reicher sich das gewerbliche 
Leben entwickelte, je höher die Anforderungen desselben an die Ausbildung des 
einzelnen stiegen, desto gröäßer wurde das Mißverhältnis zwischen dem, was sie 
leisten sollte und dem, was sie wirklich leisten konnte. Deshalb beschloß der 
Magistrat im Jahre 1876, eine obligatorische gewerbliche Knabenfortbildungsfchule 
mit 6 wöchentlichen Unterrichtsstunden ins Leben zu rufen. Diese Schule wurde 
am 8. Januar 1877 eröffnet. Die Unterrichtszeit wurde anfangs auf drei Abende 
in der Woche verlegt. Sehr bald machte man jedoch die Erfahrung, daß die Abend— 
stunden für den Unterricht nicht sehr förderlich waren. Deshalb beschloß man im 
Jahre 1879, den Mittwoch Nachmittag von 1-85 Uhr zur Erteilung des Fort— 
bildungsunterrichts zu wählen und den Sonntag nur mit 2 Wochenstunden für 
den Unterricht zu belegen. Schließlich wurden diese zwei Stunden auf den Montag 
Abend von 5—7 Uhr verlegt, da in dieser Zeit die Lehrlinge vom Geschäfte am 
besten abkommen konnten.
	        
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