Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

296 ' Dritter Teil. Das Rechnungswesen. 
der Weihermeister, die Verweser des Waldstromer- und des Forstmeister- 
amtes, der Richter und der Pfänder. Wer nur Ausgaben vermittelt, hat 
über den Verbleib des von ihm in der Losungstube erhobenen Geldes 
sich je nach Lage der Dinge entweder nur den Losungern gegenüber, oder 
vor einer eigens dazu ernannten Ratsdeputation zu verantworten. 
Andere Anstalten dienen dazu, um dem Rat die Gewifsheit zu ver- 
schaffen, dafs alle in der Losungstube eingehenden Beträge als Einnahmen 
gebucht, im Ausgaberegister dagegen nur das verrechnet wird, was that- 
sächlich zur Deckung des städtischen Finanzbedarfs aufgewendet ist. Eine 
gewisse Bürgschaft hierfür liegt allerdings schon in der Persönlichkeit 
der beiden Losunger, die als die vornehmsten Vertrauensmänner des Rats 
ein hohes Mafs von Glaubwürdigkeit für sich in Anspruch nehmen können. 
Aber wir haben daneben auch bereits bei der Beschreibung der Amts- 
Funktionen des Losungers aus den Handwerkern die Überwachung kennen 
gelernt, welcher die Buchführung und das Kassenwesen der Losungstube 
unterworfen ist. Wie wirksam diese gewesen sein mulfs, läfst sich daraus 
arkennen, dafs im Jahre 1468 Niklas Muffel, obwohl er der Vorderste 
Losunger war, sich doch genötigt sah, das Geld, welches er heimlich aus 
der Losungstube hinaustragen wollte, unter den Augen seines Kollegen 
und zweier Schreiber durch sehr gewagte Manipulationen in seinen Kleidern 
zu verbergen. Dafs systematische Bücherfälschungen im Mittelalter allein 
schon durch den Gebrauch der römischen Ziffern und die damit zusammen- 
hängende Rechenmethode sehr erschwert wurden, braucht nicht erst be- 
sonders betont zu werden. 
Auch schriftliche Rechnungsbelege begegnen uns in unserer Epoche, 
aber sie haben weniger den Zweck, den Rat gegen die Unterschleife seiner 
Beamten, als vielmehr diese vor unberechtigten Verdächtigungen seitens 
des Rats zu schützen. Zu diesen schriftlichen Belegen gehört in erster 
Linie das Protokoll, welches über jede Rechnung der Stadt aufgenommen 
und als „Rechenbrief“ versiegelt bis zur nächsten Rechnung aufbewahrt 
wurde, um bei dieser die Höhe des Betrages zu bezeugen, der den Losungern 
zu Beginn des Finanzjahres als Aktivbestand der Stadt übergeben worden 
war. Nach diesem Rechenbrief wird der in ihm verzeichnete Aktivbestand, 
mit dem die Losungstube in das neue Finanzjahr eintritt, kurzweg die 
„Summa des Rechenbriefs“ genannt. 
Nach dem Muster des Rechenbriefs lassen sich die Losunger auch 
bisweilen von den Untereinnehmern der Stadt, die Geld an sie auszahlen, 
auf Begleitzetteln die Höhe des eingelieferten Betrages schriftlich be- 
scheinigen, um mit Hilfe dieser, übrigens an keine Form gebundenen 
Dokumente den Nachweis führen zu können, dafs in der That nicht mehr
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.