stück zum Gottesacker erworben werden soll. Das für
den Erwerb eines Synagogenbauplatzes gewählte Komitee!)
wird ermächtigt, ein Grundstück zu diesem Zwecke, ohne
Genehmigung der Kuratellbehörde und der General-Ver
sammlung zu erwerben; der Erwerb wird zum Voraus
genehmigt. « Angesichts der Notlage schwanden alle Mei-
nungsverschiedenheiten und Bedenklichkeiten, unter denen
die junge Gemeinde so sehr zu leiden hatte, die Not lehrte
einmütig und energisch handeln.
In den folgenden Tagen wurden mehrere Grundstücke
besichtigt, unter denen der sogenannte Bleiweissacker in
der Nähe des Reuter-Brünnleins, Plan Nr. 399, am
geeignetsten für einen Friedhof erschien. Um eine Ein
fahrt von der Strasse aus zu gewinnen, musste ein an:
grenzendes Stück Feld, ein 15‘ breiter »Ausbruch«
der ganzen Länge .des Sandackers, Plan Nr. 378
erworben werden, Beide Grundstücke wurden bereits
am 3. April vorbehaltlich einer 8 resp. Etägigen Be:
denkzeit, das erstere für 2150 fl., das letztere für 360 fl
provisorisch erstanden. Nachdem eine Gerichtskommission
an Ort und Stelle erklärt hatte, dass der polizeilichen
Genehmigung zur Anlegung eines Friedhofes an diesem
Platze wahrscheinlich nichts im Wege steht, wurde der
Ankauf am 9. April 1862 definitiv vollzogen. Trotz
dieser raschen Erledigung ihrer Aufgabe sollte der
Vorstandschaft auch der Kampf um den Friedhof nicht
erspart bleiben.
1) Dieses Komitee wurde in der Generalversammlung vom
3. Februar 1862 gewählt und bestand aus den Gemeindemitgliedern
M. Bettmann, S. Forchheimer, H. Rosenzweig, St. Hopf
L. Seckendorf, A. Buchmann, Ph. Held, A. Erlbacher
W. Frankenburger, Ph. Weisenfeld.