Metadaten: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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den Gedanken eines Consistoriums, eines „senatus presbyterorum“ aus. 
von dem eine Eheordnung, ausgehen solle. 
Nunmehr schien die Übereinstimmung der nürnberger und aus- 
bacher Theologen gesichert zu sein, jedoch wollten sie die Ordnung 
aicht ausgehen lassen, ohne auch die Zustimmung der Wittenberger 
zu derselben zu haben. Diese waren freilich schon von Link und 
Osiander wegen des baptismus condie. angegangen worden *), und 
ebenso war ihnen das Brenzsche Gutachten hierüber zu Gesicht ge- 
kommen ?). Spengler erwartet am 17. Mai®), dass die Ordnung dem- 
aächst nach Wittenberg geschickt werde zur Begutachtung, und bittet 
den Hausgenossen Luthers, dafür zu sorgen, dass dieselbe nicht lie- 
ven bleibe. Hier sehen wir einmal den Mann an der Arbeit, dem 
es zu verdanken ist, dass der Gedanke einer Kirchenordnung in 
Nürnberg nicht endgiltig aufgegeben worden ist, und dass beim Rat 
die politischen nicht die kirchlichen Interessen überwogen, so dass 
ihn Eck in seiner Schmähschrift gegen die Kirchenordnung (ef. unten) 
acben Osiander und Vogler als Haupturheber der Ordnung kenn- 
„cichnet. Freilich vollzieht sich Spenglers Arbeit fast ganz in der 
Stille, so dass es schwer wird, seinem Verdienst gerecht zu werden. 
Aber so entscheidend sonst Spenglers Einfluss in den wichtigsten 
Fragen war, in der Frage der Kirchenordnung gelang es ihm nicht, 
den passiven Widerstand der hochvermögenden Herrn zu überwinden. 
Die Aufrichtung einer allgemeinen "evangelischen Kirchenordnung 
war mit dem Frankfurter, Tag endgiltig aufgegeben, so konnte sich 
der nürnberger Rat dem Drängen des Markgrafen, der gemeinsamen 
Visitation die gemeinsame Kirchenordnung folgen zu lassen, nicht 
mehr entziehen, und er musste sich entschliessen, ob er seine Zu- 
stimmung zu der von den Theologen der beiden Gebiete einstimmig 
festgesetzten Ordnung erteilen wolle. Allein der Rat hatte jetzt auf 
einmal gewichtige materielle Aussetzungen an dem Entwurf, welche 
von neuem weitausholende zeitraubende Verhandlungen nötig mach- 
ten. Das Hauptbedenken des Rats war der Artikel von dem Bann, 
1) Brief Luthers an Link vom 12. Mai, de WetteIV, 254, und Luther 
an Osiander 13. Mai, de Wette IV, 256. 
2) Luther an Link, 26. Juni, de Wette IV, 267. 
3) ‘Brief an Veit Dietrich, May er, Spengleriana.
	        
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