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trägliches Geschäft beispielsweise eine Stadt wie Nuürnberg bei dem
zanzen Handel machte. Es waren im ganzen über 80000 Gulden,
die von den einzelnen in der Nürnbergischen Stadtgemeinde ansässigen
Juden zusammenkamen. Unter dieser Summe versteckten sich auch
Schuldbriefe der Stadt selbst im Betrage von 7000 Gulden — „die—
elben Brief sind zersniten“ berichtet die Stadtrechnung von 1888 —
uind dann eine Schuld des Burggrafen von 8000 Gulden, ein Umstand,
der der Stadt, die nun an Stelle der Juden diese Schuld zu fordern
hatte, insofern noch besonders zu gute kam, als ihr dafür vom Burg—
grafen das Schultheißengericht und der Zoll versetzt wurden. Die
Schuldsummen liefen übrigens sehr gut ein und waren nach den Stadt—⸗
rechnungen bis zum Jahre 1890 vollständig getilgt. Freilich mußte
die Stadt für die ihr gewährte Vergünstigung auch ein Beträchtliches
abrechnen für das, was sie an Geschenken und sonstigen Kosten an
König Wenzel und an seine Unterhändler und Kanzleibeamten abzu—⸗
führen hatte. Es waren das allein nahe an 20000 Gulden, also die
Hälfte der Summe, die die Bundesstädte überhaupt dem Konige zu
zahlen hatten. Es läßt dies auf eine verhältnismäßig sehr starke und
reiche Judengemeinde in Nürnberg schließen, doch wird eben noch man⸗
hes zu der vertragsmäßig festgesetzten Summe hinzugekommen sein.
Immerhin blieb unserer Stadt ein Reinertrag von gegen 60000 Gulden,
veit mehr als eine gewöhnliche Jahreseinnahme betrug.
Von wem eigentlich der Plan zu dieser ebenso ungerechten als
zewinnbringenden Finanzoperation ausging, von König Wenzel, der
»amals, um die Wahl seines Bruders Sigmund zum König von
Angarn durchsetzen zu können, sehrviel Geld brauchte, oder von den
Städten des schwäbischen Bundes, die im Hinblick auf den bevorstehen⸗
den Krieg mit den Fürsten sich nach Mitteln umsahen, ihre Kassen zu
üllen, ist nicht ganz klar. Sie werden sich wohl beide entgegen gekom—
nen sein. Der Umstand freilich, daß Wenzel schon zwei Jahre vorher
1383) den Plan gefaßt haben soll, die Schuldforderungen der Juden in den
öhmischen Städten zu tilgen oder vielmehr an seine eigene Kasse zu bringen,
ein Plan, der allerdings auch erst 1886 zur Ausführung gelangte, läßt fast
zuf die Initiative des Königs schließen. Die Schuld an der ganzen Maß⸗
regel trifft ihn jedenfalls, denn als Herr der „Judischeit“ konnte nur
er die Erlaubnis dazu geben, wie uns auch aus der Geschichte seines
Vaters Karls IV. eine ganze Reihe derartiger Schuldentilgungen über—
liefert sind. Ein Beispiel dafür haben wir bereits selbst in unserer
Nürnberger Geschichte kennen gelernt. Doch müssen wir uns immer
wieder vergegenwärtigen, daß von einer Schuld“ im Bewußtsein der
mittelalterlichen Menschheit hier überhaupt nicht die Rede sein kann.