Inhaltsverzeichnis: Die Bergfestung Rothenberg

65 
dürftigste. Kempf dem Streitbaren scheint schließlich erlaubt 
worden zu sein, das Kirchlein und Pfarrquartier wieder leidlich 
herzustellen, denn verschiedene Rothenberger und Schnaittacher, 
die zum Bau gedungen und lediglich auf den Erlös aus den 
niedergerissenen Pallisaden (des alten Städtleins?) angewiesen 
waren, konnten lange nicht zu ihrem Gelde kommen; die 
Kläger verwies man an die Kreiskasse, an welche schließlich 
Zahlungsbefehl erging. Man mag nur aus diesem Pröbchen 
entnehmen, welch' ungemüthliche Zustände und Zwiste inner— 
halb der Burg und außerhalb geherrscht haben mögen. Die 
Sammlung fränkischer Weisthümer, Rothenberg betreffend, 
dürfte ein Liedchen hievon singen können! 
44 
Aus der Besoldungsliste der Untergebenen und Beamteten 
der Ganerben, so trocken auch ihr Inhalt sein mag, ist doch 
manches sittengeschichtlich Interessante zu entnehmen, welches 
einen weiteren Einblick in jene lange Zeit so unbekannten 
Verhältnisse gewährt. Neben dem Burgwart amtirte ein 
Richter, dann hatte ein Förster, Jäger oder Büchsenmeister 
reichliche Beschäftigung im Forst- und Wehrwesen der Veste; 
Schulmeister, Gerichtsschreiber und Kantor repräsentirten 
die Herren von der Feder; Wächter, Hirt, Todtengräber, 
Gerichtsknecht, Büttel und Hebamme walteten ihres Berufes. 
Der Herr Richter hatte keine unebene Besoldung für sein 
allerdings nicht müheloses Amt. Ihm wurden 15 Gulden, 
15 Mäß Brennholz, das er selbst holen und hauen lassen 
mußte, von jedem Schnaittacher Juden für seine Küche eine 
gemästete Gans, ebenso vom Rabbi und Schulklopfer; alle 
Wehr und Waffen, beim Geraufe gepfändet, blieben ihm 
verwirkt; zur Kirchweih konnte er bei den Pfarrherren 
seines Sprengels auf Discretion atzen, schmausen und trinken; 
für den Kirchweihschutz zu Kersbach, Cappel und St. Märten 
—E— Pfarreinsetzungen 
2 Reichsthaler oder 1Gulden; für Klagen zog er Tax und 
Gebühr, für besondere Beaufsichtigung der Ganerbenwälder 
20 Gulden. Sein Dienst lief auf vierteljährige beiderseitige 
Kündigung.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.