Volltext: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

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Ausstellungs-Bedingungen. 
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& 1. Für die Ausstellung sind die Normativ-Bestimmungen 
der Delegirten-Commission massgebend. 
8 2. Jeder Hund, welcher zur Ausstellung: angemeldet werden 
soll, muss zuvor in das Hunde-Namenregister eingetragen sein, 
(Auf Hunde, deren Besitzer nicht in Deutschland leben, findet diese 
Bestimmung keine Anwendung.) Belehrung über die Registrirung 
wird vom I, Vorstand Herrn Gg. Barthell, Nürnberg, Heugasse 12 
yern ertheilt. Gegen Einsendung von 70 & für jeden Hund wird 
die Registrirung besorgt. Anmelde-Formulare hierfür sind von der 
Geschäftsstelle Heugasse 12 kostenlos zu beziehen. 
& 3. Anmeldung. Wer Hunde auszustellen wünscht, hat 
rechtzeitig die vorschriftsmässigen Anmeldescheine und zwar für 
Hund und Klasse je einen von der Geschäftsstelle zu beziehen. Die- 
selben sind nach gewissenhafter Ausfüllung aller Rubriken unter 
Beifügung des Standgeldes an Herrn Gg. Barthell zurückzusenden. 
Jeder auszustellende Hund muss Eigenthum des Ausstellers 
und auf dem Anmeldeformular deutlich beschrieben sein, durch 
Angabe des Namens, des Datum der Geburt, der Namen des Vaters, 
der Mutter und des Züchters etc. sofern diese Punkte bekannt 
sind, ganz ebenso, wie dies auf den Formularen für die Namens- 
registrirung verlangt wird. 
Der Betrag des Standgeldes wird bei den betreffenden Klassen 
nachstehend mitgetheilt. 
Der letzte Anmeldetermin ist unwiderruflich der 
10. Juni 1896, doch werden die Aussteller im eigenen Interesse 
ersucht, die Anmeldungen möglichst früher zu bewirken, das Aus- 
stellungs-Comite behält sich das Recht vor, die Anmeldungen früher 
zu schliessen, auch Anmeldungen von solchen Personen, welche ihm 
als Aussteller nicht genehm sind, ohne Angabe von Gründen zurück- 
zuweisen. Die Rücknahme von Anmeldungen seitens der 
Aussteller ist unzulässig. 
Nachdem das Anmeldeformular mit dem Betrag des Stand- 
geldes und event. 70 4 Registrirungsgebühr für jeden Hund ein- 
gegangen, wird dem Aussteller durch Postkarte die Annahme 
bestätigt. Nach Zusammenstellung des Katalogs wird ihm ein 
Annahmeschein und die Ausstellungsnummer in der Form einer 
Marke. welche bei Einlieferung des Hundes am Halsbande mit
	        
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