liche Wachsen, nicht in ihren Gränzen, wohl aber in der
Vergleichung der Alterstufen unter einander recht wohl
erkennbar sind. Und zwar gieng diese ganze Entwick-
lung in ihrer Continuität in vollständigster innerer Har-
monie und Folgerichtigkeit vor sich, es war in allen
Stadien keine einzige, nicht einmal eine einzelne Thatsache
wahrnehmbar, welche einer spätern Entwicklung voraus-
geeilt oder mit einem frühern Zustand im Widerspruch
gestanden wäre. Das zu leisten und, wie der Gefangen-
wärter Hiltel sich ausdrückt: ohne sich je einmal zu „,ver-
schnappen‘‘, das wird wohl dem gewandtesten Gauner
nicht möglich sein, jemals gewesen sein oder künftig mög-
lich werden. Der Verfasser will uns zwar das Beispiel der
Kunigunde Lechner, von welcher in dem Unterhaltungs-
blatt „Die Gartenlaube‘“ von 1858 erzählt ist, und welche
auf die nämliche Weise wie Hauser Betrug gespielt haben
soll, entgegengehalten. Allein abgesehen von jeglichem
Mangel eines Beweises der Wahrheit der ganzen Erzäh-
lung, so ergibt sich aus der Vergleichung seiner Mittheilung
mit vorstehender Schilderung von selbst jeglicher Mangel
der Identität der Zustände, soweit sie der freien Willens-
bestimmung entrückt sind.
Und das ist das zweite wichtige Moment, welches jener
Darstellung des ersten Kindesalters Hausers, dieselbe
bestätigend, zur Seite tritt.
Der Verfasser unterläßt es das Protokoll über die ge-
richtliche Legal-Inspection der Körperbeschaffenheit
Hausers mitzutheilen, während er doch so viel höchst
gleichgültiges in sein Buch mit aufnimmt. Es wurde dieser
Act in meinem Beisein, so viel glaube ich mich erinnern
zu können, im November des Jahres 1829 aufgenommen.
Es kann wohl sein, daß er die Mittheilung für überflüssig
hielt. da alles Thatsächliche in den beiden Gutachten des
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