fullscreen: In Memoriam Adolf Bartning

liche Wachsen, nicht in ihren Gränzen, wohl aber in der 
Vergleichung der Alterstufen unter einander recht wohl 
erkennbar sind. Und zwar gieng diese ganze Entwick- 
lung in ihrer Continuität in vollständigster innerer Har- 
monie und Folgerichtigkeit vor sich, es war in allen 
Stadien keine einzige, nicht einmal eine einzelne Thatsache 
wahrnehmbar, welche einer spätern Entwicklung voraus- 
geeilt oder mit einem frühern Zustand im Widerspruch 
gestanden wäre. Das zu leisten und, wie der Gefangen- 
wärter Hiltel sich ausdrückt: ohne sich je einmal zu „,ver- 
schnappen‘‘, das wird wohl dem gewandtesten Gauner 
nicht möglich sein, jemals gewesen sein oder künftig mög- 
lich werden. Der Verfasser will uns zwar das Beispiel der 
Kunigunde Lechner, von welcher in dem Unterhaltungs- 
blatt „Die Gartenlaube‘“ von 1858 erzählt ist, und welche 
auf die nämliche Weise wie Hauser Betrug gespielt haben 
soll, entgegengehalten. Allein abgesehen von jeglichem 
Mangel eines Beweises der Wahrheit der ganzen Erzäh- 
lung, so ergibt sich aus der Vergleichung seiner Mittheilung 
mit vorstehender Schilderung von selbst jeglicher Mangel 
der Identität der Zustände, soweit sie der freien Willens- 
bestimmung entrückt sind. 
Und das ist das zweite wichtige Moment, welches jener 
Darstellung des ersten Kindesalters Hausers, dieselbe 
bestätigend, zur Seite tritt. 
Der Verfasser unterläßt es das Protokoll über die ge- 
richtliche Legal-Inspection der Körperbeschaffenheit 
Hausers mitzutheilen, während er doch so viel höchst 
gleichgültiges in sein Buch mit aufnimmt. Es wurde dieser 
Act in meinem Beisein, so viel glaube ich mich erinnern 
zu können, im November des Jahres 1829 aufgenommen. 
Es kann wohl sein, daß er die Mittheilung für überflüssig 
hielt. da alles Thatsächliche in den beiden Gutachten des 
21”
	        
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