Metadaten: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter, 
Name 
Transport 
c) an Herzog Ernst 
Anton Derrer ........... 
Paul Vorchtel.... ...... 
Karl Holzschuher..... 
3) an Herzog Heinri” 
Paul Vorchtel.... 
Berthold Pfinzing . 
e) an alle zusammen 
Ulrich Ortlieb ..... 
L 
4 
3 
L 
2 
{m ganzen: | 
Zahl der aus-zrichteten Botschaften Isa. 
oe Il ce - 090 a a3Q | 39 0) | 
29 
— 
3 
x 
1 
A 
| 37 
Die Botschaften, welche der Rat aussendet, um die Interessen der 
Stadt bei den fränkischen Landgerichten zu vertreten, sind im vorstehenden 
nicht berücksichtigt. Ihre Thätigkeit tritt klarer hervor, wenn wir sie ım 
Zusammenhang mit der städtischen Rechtspflege betrachten. Wir werden 
Jaher bei der Darstellung der Justizverwaltungsämter auf sie zurückkommen. 
B. Dienerämter. 
Viertes Kapitel. 
Die rechtsverständigen Beiräte. 
Da die Beziehungen der Stadt zu den geistlichen Gewalten zum grofsen 
Teil durch die Bestimmungen des Kanonischen Rechtes geregelt wurden, 
Jie Ratsherren aber in diesem nicht bewandert waren, sahen sie sich schon 
im vierzehnten Jahrhundert veranlafst, studierte „Legisten“ als sachkundige 
Beiräte für den Dienst der Stadt zu gewinnen. Als dann im Laufe des 
Fünfzehnten Jahrhunderts auch bei der Entscheidung von bürgerlichen 
Zechtsstreitigkeiten immer häufiger auf römische Rechtsgrundsätze zurück- 
yegriffen wurde, traten aufser den Legisten Magister und Doktoren des 
Bürgerlichen Rechtes in den städtischen Dienst. 
Während der Rat sonst, wie wir sahen, mit Rücksicht auf die ex- 
'mierte Gerichtsbarkeit des geistlichen Standes darauf bedacht ist, nur 
Laien in seinen Dienst zu nehmen, finden wir in der Stellung eines juri- 
stischen Beraters der Stadt noch zu Beginn unserer Epoche einen Geist- 
lichen. Der Grund hierfür liegt wohl darin, dafs die Rechtsbeiräte trotz
	        
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