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— 1871 78 Beatternepidemie. — 1876 Masern. — 1878. 8 Personen
erkrankten an der Trichinose.
Der Stadtwald.
S. 2 haben wir die Sage mitgeteilt, welche uns Aufschluß geben
soll, wie der „Fürberger Wald“ in den Besitz der Gemeinde Fürth kam.
Da hierüber jegliche Urkunden fehlen, so läßt sich nicht nachweisen, in
wie weit jene Sage Wahrheit oder Dichtung ist. Uns ist nur bekannt,
daß der Rat von Nürnberg am 17. April 1385 eine Urkunde durch
Heinrich Schultheiß ausstellen ließ, in welcher er die Rechte Fuͤrths bezůg—
lich der Nutznießung des Fürberger Waldes gegenüber der Gemeinde
Zirndorf anerkannte.
Am Walde, welcher c. 800 Morgen groß war, hatten noch die
Eemeinden Ober- und Unterfürberg, Ober- und Unterfarrnbach, Hilt⸗
mannsdorf und Atzenhof Anteil. Mit diesen Gemeinden kam Füͤrth am
Anfang des vorigen Jahrhunderts in Streit, denn Fürth protestierte gegen
das jährliche Schlagen von 400 Mäß Holz, weil dies für die Länge der
Zeit dem Walde nachteilig wäre. Fürth verlangte daher Verringerung des
jährlichen gefällten Holzes. Dies ließen sich aber die andern Gemeinden
nicht gefallen, und wandten sich 1717 beschwerend an die Gerichte. Fürth
gründete sein Recht auf jenen Ausspruch des Schultheißengerichts Nuͤrnberg.
und auf das seit Jahrhunderten bestehende Herkommen Fürth ließ nämlich
in jedem Jahre den andern Gemeinden das Holz anweisen; ohne Erlaub—
nis Fürths durfte überhaupt niemand in den Wald fahren. Aus Furcht
vor den Prozeßkosten verzichteten Ober- und Unterfürberg auf das Be—
holzungsrecht in dem Walde. Ein Beispiel von der gegenseitigen Ver—
bitterung der Gemeindeglieder gibt uns die „Fürberger Ochsen- und
Wagenpfändung“ (s. S. 222).
Nachdem man öber ein halbes Jahrhundert lang prozessiert hatte,
sollten 1776 die Akten zur höchsten Gerichtsstelle eingeschickt werden. Doch
kam es am 7. Februar 1777, bei Gelegenheit der Abhaltung des Hege—
gerichts, zu einem Vergleich. Fürth trat etwa z des Waldes in der
Groöße von 250 Morgen an Ober- und Unterfarrnbach, Hiltmannsdorf
und Atzenhof ab. Dagegen verzichteten diese auf die bisher innegehabten
Steine aus ihren Brüchen*). Jede Gemeinde verwaltete von da an ihren
Anteil selbst.
Fürth ernannte 1776 sechs Wald deputierte oder Sindici und
einen Förster zur Beaufsichtigung des Waldes. Jeder von ihnen hatte
die Pflicht, wöchentlich an einem bestimmten Tage den Wald zu begehen.
Bei Abgabe von Bauholz mußten 2 Deputierte zugegen sein.“ Das Schla—
gen des Brennholzes wurde längere Zeit ganz eingestellt. Das Kassa—
wesen besorgte der älteste Deputierte. Metzgermeister Michael Sieben—
käß und Gerichtsschöfsfe Salomon Hofmann ließen es sich nun ange—
legen sein, den gelichteten Wald aufzuforsten. Hofmann war der erste,
*) Da die Straße gaus den Siteinbrüchen durch Zirnderfer Markung führt.
eieen di idoerfer jährlich „e. 120 Baumstämmlein“ zur Verb sserüng des
Dehen.