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Landwirtschaft, Handel, Gewerbe
nis des Geschäftsinhabers, seines Stellvertreters, des Distriktsvorstehers oder des Stadt—
magistrats über die Beschäftigungsart und Volljährigkeit des Wählers.
Formulare für Zeugnisse wurden im zuständigen städtischen Amtszimmer vom 11. August
1909 ab unentgeltlich abgegeben.
Der Wahltag wurde gemäß 87 der beiden Wahlordnungen durch' die Kgl. Regierung,
Kammer des Innern, von Mittelfranken festgesetzt und mit Entschließung vom 7. Juli 1909
der 27. August 1909 bestimmt.
Mit Magistratsbeschluß vom 27. Juli 1909 wurden die Abstimmungsbezirke be—
stimmt, mit Magistratsbeschluß vom 10. August 1909 wurden die Wahlzeit auf 10 Uhr
vormittags bis 6 Uhr nachmittags festgesetzt und die Wahlvorsteher ernannt.
Für die Wahl waren 7 Abstimmungsbezirke gebildet.
Die Waählakten mußten im Hinblick auf 8 14 bezw. S 12 der Wahlordnungen an die—
Kgl. Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken zwecks Feststellung des Wahler—
gebnisses eingesandt werden.
Nach Veröffentlichung im Kreisamtsblatte vom 17. September 1909 haben die
neisten Stimmen erhalten und sind demnach als Mitglieder des Ausschusses der Klein—
gewerbetreibenden bei der Handelskammer für den Regierunasbezirk Mittelfranken gewählt:
Förtsch Georg, Gastwirt, Kugler J. Adam, Gastwirt,
Fohmann Friedrich, Zigarrenhändler, Ziegler Heinrich, Obst- und Gemüse—
Hecker Christian, Kolonialwarenhändler, händler,
Hofmann Sebastian, Okonomierat und sämtlich in Nürnberg.
Gärtnereibesitzer.
Als Mitglieder des Ausschusses der Handlungsgehilfen und technischen Angestellten sind
gewählt worden:
1. Aus der Gruppe der Handlungsgehilfen:
Jahn Kurt, Buchhandlungsgehilfe, Stadtler Christoph, Bankbuchhalter,
Lintzmeyer Wolfgang, Handlungsgehilfe, Freiberger Hermann, Handlungsgehilfe.
Wittemer Nikolaus, Handlungsgehilfe, Geppert Artur, Handlungsgehilfe,
Hofmann Georg, Kaufmann, Huber Karl, kaufmännischer Beamter,
Wehner Fritz, Buchhalter, sämtlich in Nürnberg.
2. Aus der Gruppe der technischen Angestellten:
Barthels Friedrich, Betriebsingenieur, Trede Ludwig, Betriebsleiter,
Hock Adam, Architekt, Herzer Franz, Bauführer,
Muth Waldemar, Ingenieur, sämtlich in Nürnberg.
Elfter Abschnitt.
Eichwesen.
J. Staatliche Eichämter.
Die Eichämter Nürnberg J und II sind staatliche Behörden, deren Wirkungskreis durch
Kgl. Verordnung vom 23. November 1869 geregelt ist. Die vom Kgl. Staatsministerium
des Innern ernannten Eichmeister unterstehen der Aufsicht des Stadtmagistrats als Distrikts
berwaltungsbehörde.