Full text: Katalog der III. Internationalen Ausstellung von Hunden aller Rassen

Nach dem 1. Juli 189%09 gewölfte deutsche Vorstehhunde, deren Ruthe 
so kurz gestuzt ist, dass der verbliebene Theil nicht mindestens die Hälfte der 
Entfernung vom Ruthenansatz bis Sprunggelenk misst, können die Eintragungs- 
berechtigung nicht erhalten. 
Jeder Hund, der aut einer Ausstellung die Berechtigung zur Eintragung 
erlangt hat, soll auch in das D. H.-St.-B. eingetragen werden, soweit die 
Gebühr dafür vom Besitzer erlegt wird. Zu diesem Zwecke wird dieselbe von 
Geldpreisen vorweg in Abzug gebracht, bei anderen Preisen bei der Aus- 
händigung eingezogen werden. 
Nach Massgabe der Eintragungsbedingungen sind zur Aufnahme in das 
D. H.-St.-B. berechtigt. 
a) Deutsche Vorstehhlunde, Schweisshunde, Dachshunde, deutsche Bracken, 
welche über 12 Monate alt sind und auf anerkannten Ausstellungen und 
Schauen — als nachweisbar von im D, H.-St.-B., Oe, H.-St.-B., oder Schweiz. 
H.-St.-B. eingetragenen Vorfahren gleicher Rasse abstammend —- in offener 
Klasse mit T., II. und III. Preis, H.-L.-E. oder L.-E. ausgezeichnet worden sind. 
Schweisshunde, Dachshunde, deutsche Bracken und Weimaraner, ausser- 
dem auch noch, welche nur theilweise oder gar nicht von in einem anerkannten 
Stammbuch eingetragenen Eltern und Grosseltern gleicher Rasse abstammend 
auf anerkannten Ausstellungen und Schauen in offner Klasse mit I, II. und III 
Preis, H.-L.-E. oder L.-E. ausgezeichnet worden sind. 
b) Hunde aller übrigen auerkannten Rassen, welche über 12 Monate — 
Deutsche Doggen, Bernhardiner und Neufundländer 15 Monate — alt sind und 
auf anerkannten Ausstellungen und Schauen in offener Klasse — Schutz-, 
Wach- und Luxushunde auch in Siegerklasse -- mit I., II. und IM. Preis. 
H.-L.-E. oder L.-E. ausgezeichnet worden sind. 
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X 21. Falsche Angaben. 
Wer bei Anmeldung eines Hundes wissentlich falsche Angaben über 
Eiutragung in das D. H.-St.-B,., Namensregistrirung, Alter, Abstammung, 
Züchter, Besitzer und Sg6WOoNNENE Preise macht, und wider besseres Wissen 
ihm bekannte bezügliche Thatsachen anzugeben unterlässt oder eine von ihm 
verlangte Auskunft nicht nach bestem Wissen ertheilt, wer an ausgestellten 
Hunden selbst oder durch andere zur Täuschung der Richter oder des 
Publikums dienende Veränderungen vornimmt, bezw. vornehmen lässt, wird 
von der Prämiirung ausgeschlossen und geht jedes etwa erworbenen Preises 
verlustig. Der Ausstellungsleitung steht in allen unter diese Bestimmung 
‘allenden Vorkommnissen die Entscheidung Zu. Gegen diese ist innerhalb drei 
Tagen nach der Bekanntmachung die schriftliche Berufung an die D.-C. 
zulässig, welche dann endgültig entscheidet. V’eber jedes derartige Vorkommniss 
wird die Ausstellungsleitung sofort an die D.-C, berichten, damit diese 
yeeigneten Falles die Ausschliessune solcher Personen von allen Veranstaltungen 
verfügen kann. 
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